Urteil gegen Erpresser „zu milde”

Schumi-Familie legt Berufung ein!

Mehrere Männer sollen versucht haben, Michael und Corinna Schumacher mit privaten Fotos zu erpressen. (Archivbild)
Corinna Schumacher (r.) ist das Urteil gegen Markus F. „viel zu milde” (Archivbild).
Fredrik von Erichsen/dpa

Sie fordert eine höhere Strafe!
Im aufsehenerregenden Prozess um einen Erpressungsversuch hat Michael Schumachers Familie wie erwartet Berufung gegen einen Teil des Urteils eingelegt. Streitpunkt bleibt damit die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal im Fall des Mitangeklagten Markus F. aus Wülfrath.

Corinna Schumacher beklagt „massiven Vertrauensmissbrauch”

Der Mann hatte als Angestellter einer Sicherheitsfirma auf dem Schumacher-Anwesen in der Schweiz gearbeitet. Am 12. Februar wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. „Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für Herrn F.”, lässt Corinna Schumacher, Ehefrau des Formel-1-Rekordweltmeisters, in einer Mitteilung vom Montag erklären. „In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.”

Prozess in Wuppertal: Schumacher-Anwälte hatten vier Jahre Haft gefordert

Familie Schumacher war in Wuppertal als Nebenkläger am Prozess beteiligt. Die Anwälte hatten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Mann gefordert und damit das Höchstmaß, das das Amtsgericht verhängen kann. Aus Sicht der Nebenklage hatte der Wülfrather die Bild- und Videodateien entwendet und damit die Tat erst ermöglicht. Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt bestreiten. Letztlich wurde er wegen Beihilfe und nicht wegen Mittäterschaft verurteilt.

Lese-Tipp: Schumi-Erpresser muss drei Jahre in Haft

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Familie schützt Michael Schumachers Privatsphäre

Die erpresserischen Anrufe tätigte ein Mann aus Wuppertal; als Hauptangeklagter wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn erhielt zudem sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe. Beide waren geständig – gegen diese Urteile geht die Familie Schumacher nicht vor.

Michael Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er ist seither nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten, die Familie schützt seine Privatsphäre und macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben. Die Angeklagten hatten diese Situation zu nutzen versucht, indem sie mit der Veröffentlichung von Bild- und Videodateien drohten. (sid/bst)