Fall erneut vor GerichtNach Millionen-Erpressung! Familie Schumacher fordert höhere Strafe

Es geht wieder vor Gericht!
Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher (56) in Höhe von 15 Millionen Euro wird am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt. Wieder müssen drei Männer auf die Anklagebank – auch weil es Ehefrau Corinna und die Angehörigen so wollen.
Schumacher-Erpressung erneut vor Gericht
Das Ziel der Familie Schumacher: Markus F., ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54), soll nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt werden. Markus F. hatte wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung bekommen, weil er die Dateien beschafft haben soll, die der Hauptangeklagte dann zu Geld machen wollte. Zur Nebenklage gehört nun offenbar – neben Ehefrau Corinna – auch Michael Schumacher, der bei einem schweren Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitt und seitdem von der Öffentlichkeit abgeschirmt lebt. Fünf Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt. Auch die drei Angeklagten hatten Berufung eingelegt.
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„Ziel der Berufung ist, dass Herr F., der Angeklagte, nicht wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft zu der versuchten Erpressung verurteilt wird”, sagt Sven Schnitzer, der Anwalt der Familie Schumacher RTL. „Denn wir sind der Auffassung, dass die Erpressung ohne den Herrn F. nicht hätte stattfinden können und dass er mehrere wesentliche Beiträge dazu geleistet hat, dass sie stattgefunden hat.”

Fotos, Videos, Krankenakte – damit wurde die Familie Schumacher erpresst
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
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Schumacher-Erpressung: Urteil war schon gefallen!
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn (31) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage. Sie hatten die Vorwürfe gestanden.
Markus F. wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. Dessen Anwalt hatte die Vorwürfe stets bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter wurde jedoch beim Geständnis des Hauptangeklagten belastet.
Corinna Schumacher: „In meinen Augen war er der Drahtzieher”
„In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt”, hatte Corinna Schumacher zur Berufung der Familie im Februar mitgeteilt. Ihr Anwalt hatte als Vertreter der Nebenklage vier Jahre Haft für den Mann gefordert. (mit dpa)
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, DPA


