Entschädigung für die Verurteilung im Badewannen-Mord
Nach 13 Jahren unschuldig im Knast! Justizopfer fordert Schmerzensgeld

Er möchte Wiedergutmachung für die geraubte Lebenszeit!
Mehr als 13 Jahre verbringt Manfred Genditzki hinter Gittern. Er soll eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt haben. Im Juli 2023 endet der Albtraum, ein Gericht spricht den Vater frei – nun fordert er eine saftige Entschädigung!
Manfred Genditzki fordert Entschädigungs-Summe
Im Jahr 2010 veruteilt das Landgericht München Genditzki im sogenannten Badewannen-Mord zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Für 4.916 Tage sitzt er im Gefängnis, weiß in all den Jahren genau, dass er eigentlich die Freiheit mit seiner Familie genießen sollte. Nach mehr als 13 Jahren stimmt ihm das Gericht vor etwas mehr als einem Jahr zu, die verpasste Zeit bekommt er trotzdem nicht zurück. Nun fordert Genditzki finanzielle Wiedergutmachung.
Eine Sprecherin des Landgerichts München I erklärt: „Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro.“
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Im September 2023 erhält Genditzki nach Angabe der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung über 368.700 Euro. Der Betrag setzt sich aus der Entschädigung für die im Gefängnis verbrachten Tage zusammen. Pro Tag stehen ihm 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick kündigten bereits an, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben.
Im Video: Manfred Genditzki saß 13 Jahre unschuldig im Gefängnis
Manfred Genditzki nach neuen Gutachten freigesprochen
Im Oktober 2008 stirbt eine Seniorin im oberbayerischen Rottach-Egern in ihrer Badewanne. Genditzki arbeitet damals als Hausmeister in dem Gebäude. Das Schwurgericht ist überzeugt, dass er die Frau schlägt und ertränkt. Jahrelang bestreitet er das Urteil – und kämpft dagegen an.
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Anwältin Rick sammelt Geld, gibt damit neue Gutachten in Auftrag. Und die erklären alles ganz anders: Mit großer Wahrscheinlichkeit sei die Seniorin selbst in ihre volle Badewanne gestürzt. Daraufhin hebt das Gericht das Urteil gegen Genditzki wieder auf, der mit gemischten Gefühlen reagiert: „Ich werde keine Freudensprünge machen“, erklärt er 2023. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“
Und daran kann auch keine Geldsumme etwas ändern ... (fkl, mit dpa)