Sie tötete eine dreifache Mutter!

Verurteilte Mörderin darf für künstliche Befruchtung raus aus dem Knast

Alicia Schiller auf einem Polizeifoto.
Ein australisches Gesetz erlaubt der Mörderin Alicia Schiller, die Haft für eine Kinderwunschbehandlung vorübergehend zu verlassen.
Victoria Police

„Das ist einfach nicht richtig.“
Fassungslosigkeit und Wut bei der Familie des Opfers: Die Killerin Alicia Schiller darf das Gefängnis kurzzeitig verlassen, um sich künstlich befruchten zu lassen. Sie erhält dafür eine Sondergenehmigung, obwohl sie eine 16-jährige Haftstrafe wegen Mordes verbüßt.

„Sie hat ein Leben weggenommen. Hat sie das Recht auf ein besseres Leben?“

In Norlane, einem Vorort von Geelong in Victoria, Australien, tötet Alicia Schiller im Drogenrausch ihre Mitbewohnerin Tyrelle Evertsen-Mostert. Unfassbar: Schiller soll die dreifache Mutter wegen 50 Dollar (etwa 47 Euro) Schulden erstochen haben. Tyrelles Lebensgefährte und der vierjährige Sohn befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Seit 2014 sitzt Alicia Schiller für ihre Tat eine 16-jährige Haftstrafe ab. Jetzt soll die Mörderin eine Sondergenehmigung erhalten haben: Sie darf das Gefängnis für eine künstlichen Befruchtung verlassen und so ihr zweites Kind zeugen.

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Die Eltern von Tyrelles Lebensgefährten, Yvonne und Jim Gentle, sind wütend. „Das ist einfach nicht richtig“, sagt Yvonne gegenüber 9News. „Sie hat ein Leben weggenommen. Hat sie das Recht auf ein besseres Leben?“, klagen Tyrelles Eltern an. Sie fragen sich, wo da noch der Sinn in der Bestrafung läge, so der Bericht.

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Kind würde im Hochsicherheitsgefängnis aufwachsen

Auch Brad Battin, der Minister für Strafvollzug, gibt an, Schiller sei nicht geeignet, um Mutter zu werden, während sie eine Mordstrafe verbüße. „In welcher Welt würde diese verurteilte Mörderin als geeignete Mutter angesehen werden, während sie noch im Gefängnis sitzt und eine lange Strafe dafür verbüßt, dass sie jemanden wegen 50 Dollar Schulden erstochen hat?“, sagt er.

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Die Möglichkeit, in Australien im Knast eine künstliche Befruchtung zu erhalten, folgt aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2010. Gefangene dürfen Zugang zu einer Fruchtbarkeitsbehandlung haben, müssen die Kosten für die Behandlung und den Transport jedoch selbst zahlen. Das Kind würde in einer speziellen Abteilung im Hochsicherheitsgefängnis aufwachsen. Und das, obwohl das Gefängnissystem bereits unter Personalmangel leide. (xes)