Das ist die BedeutungKleines „e“ auf Verpackungen? Was es wirklich über den Inhalt verrät!

Es steht auf Käse, Nudeln oder der Saftflasche – und trotzdem beachten wir es kaum.
Direkt neben der Mengenangabe findet sich auf vielen Verpackungen ein kleines „e“. Doch wofür steht das Zeichen eigentlich – und was sagt es über den Inhalt aus?
Wofür steht das e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen?
500 Gramm, ein Liter oder 250 Milliliter – und direkt daneben ein kleines „e“: Wer beim Einkaufen genauer auf die Verpackung schaut, entdeckt das Zeichen auf zahlreichen Produkten. Dabei handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen. EWG steht für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Wie das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de erklärt, ist das e-Zeichen auf Verpackungen eine freiwillige Angabe des Herstellers. Mit dem Aufdruck des e-Zeichens bestätigt er, dass er die rechtlichen Anforderungen rund um die angegebene Füllmenge einhält, die EU-weit gelten.
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Dazu gehört unter anderem, dass die Mengenangabe leicht zu erkennen, gut lesbar und dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein muss. Abhängig von der Füllmenge gelten außerdem bestimmte Mindestgrößen für die Schrift.
Garantiert das e-Zeichen die angegebene Füllmenge im Produkt?
Nein. Das e-Zeichen auf Verpackungen bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Packung auf das Gramm oder den Milliliter genau die angegebene Menge enthält. Es gibt doch tatsächlich zulässige Abweichungen von der angegebenen Füllmenge. Rechtlich wird laut Lebensmittelklarheit.de nämlich zwischen der tatsächlichen Füllmenge und der sogenannten Nennfüllmenge – eine Pflichtangabe auf den meisten Lebensmittelverpackungen – unterschieden.
Entscheidend ist dabei das sogenannte Mittelwertprinzip. Bei Fertigpackungen mit derselben Nennfüllmenge darf der aufgedruckte Wert innerhalb einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Einzelne Verpackungen dürfen aber weniger enthalten – und dabei geht es nicht unbedingt nur um ein paar Krümel.
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e-Zeichen: Wie stark darf die Füllmenge von der Nennfüllmenge abweichen?
Bei Fertigpackungen mit einer angegebenen Menge zwischen 100 und 200 Gramm oder Millilitern sind laut Verbraucherzentrale beispielsweise 4,5 Prozent Minusabweichung erlaubt. Bei Mengen von 500 bis 1000 Gramm oder Millilitern dürfen bis zu 15 Gramm beziehungsweise Milliliter fehlen. Bei bis zu zwei Prozent der Produkte einer Charge darf die Abweichung sogar doppelt so groß sein. Das ist allerdings auch die Höchstgrenze – sonst liegt eine Unterfüllung vor.
Heißt also: Wer eine einzelne Packung mit etwas weniger Inhalt erwischt, hat damit nicht automatisch ein Produkt vor sich, das gegen die Vorgaben verstößt. Entscheidend sind die gesetzlichen Regeln für die gesamte Charge.
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Das kleine „e“ ist eigentlich gar nicht für Verbraucher gedacht
Das Zeichen ist weder ein Gütesiegel noch eine Mengengarantie, sondern eine Bestätigung, dass sich der Hersteller an die dafür geltenden europäischen Vorgaben hält. Daher richtet sich der kleine Buchstabe ursprünglich auch gar nicht in erster Linie an Kunden.
Sein Zweck ist ein anderer: Das Zeichen soll den Handel innerhalb der EU einfacher machen. Wird eine entsprechend gekennzeichnete Fertigpackung etwa in Deutschland hergestellt und kontrolliert, verlassen sich andere EU-Länder grundsätzlich auf diese Prüfung. Dort muss das Produkt normalerweise nicht noch einmal auf die Einhaltung der Füllmengen-Regeln untersucht werden.
Ausnahmen sind möglich – etwa wenn sich Verbraucher über ein Produkt beschweren.
Nicht jedes Lebensmittel darf das e-Zeichen tragen
Und wer künftig im Supermarkt nach dem Zeichen sucht, wird feststellen: Längst nicht jedes Produkt darf es tragen. Voraussetzung ist eine festgelegte Nennfüllmenge. Ein abgepackter Käse mit festgelegten 200 Gramm kommt dafür infrage. Werden einzelne Käsestücke dagegen mit jeweils unterschiedlichem Gewicht verkauft, ist das EWG-Zeichen tabu.
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Auch sehr kleine oder besonders große Packungen fallen heraus: Bei weniger als fünf Gramm beziehungsweise fünf Millilitern und bei mehr als zehn Kilogramm beziehungsweise zehn Litern darf das EWG-Zeichen laut Lebensmittelklarheit.de ebenfalls nicht verwendet werden.
Das kleine „e“ neben der Füllmenge sagt damit etwas anderes aus, als viele vermutlich erwarten würden: Es garantiert nicht, dass in genau dieser Packung jedes Gramm stimmt. Es zeigt vielmehr, dass für die Abfüllung bestimmte europäische Regeln gelten – inklusive erlaubter Abweichungen.
Verwendete Quellen: Lebensmittelklarheit.de, Lebensmittelklarheit.de, Verbraucherzentrale

































