Wer hat an der Uhr gedreht?

Bahn, Rente, Bundestag, Zeitumstellung – diese Änderungen erwarten uns im März

Mit den nächsten Sonnenstrahlen wird auch die Zahl der Frühlingsvorboten wie der Krokusse in Baden-Württemberg steigen. (Symbolbild)
Endlich kommt der Frühling! Und er hat einige Verbrauchernews im Gepäck.
Valentin Gensch/dpa

Geschafft!
Der Winter liegt endlich hinter uns – zumindest kalendarisch. Denn am 1. März ist meteorologischer Frühlingsanfang, am 20. März folgt der kalendarische. Auch die Bundestagswahl ist durch. Was kommt als Nächstes? Warum fällt bei vielen die Rente niedriger aus, und wo hakt es diesen Monat bei der Bahn? Die wichtigsten März-News im Überblick!

Wer regiert das Land?

CDU und CSU sind mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz als stärkste Kraft aus der Bundestagswahl am 23. Februar hervorgegangen. Damit wird der 69-Jährige der nächste Bundeskanzler. Wie die zukünftige Bundesregierung aussieht, ist jedoch noch offen. Denn eine Koalition mit der AfD, die zweitstärkste Kraft wurde, hat die Union ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre die sogenannte Kenia-Koalition mit SPD und Grünen, aber auch ein Bündnis nur mit der SPD würde nach dem vorläufigen Endergebnis für 328 Sitze und damit die Mehrheit reichen. Letzteres gilt als wahrscheinlicher.

Merz kündigte an: „Ich bin fest entschlossen, mit den Sozialdemokraten konstruktive, gute, zügige Gespräche zu führen”. Damit solle man in der Lage sein, „in etwa bis Ostern” eine Regierung zu bilden. Das wäre der 20. April – der März dürfte also im Zeichen zahlreicher Sondierungsgespräche stehen.

Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammentreten. Denn nach der Wahl am 23. Februar muss der neue Bundestag nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätesten am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In der Sitzung wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten und den Stellvertreter.

Lese-Tipp: Das werden die Knackpunkte bei den Koalitionsverhandlungen

Dritte Tarif-Verhandlungsrunde bei Verdi

Ob Kita oder Straßenbahn: Im Februar wurde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen immer wieder gestreikt. Grund dafür war, dass die erste Verhandlungsrunde am 24. Januar zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Arbeitgebern ergebnislos blieb, ebenso wie die zweite Runde am 17. und 18. Februar. Im März drohen weitere Warnstreiks, denn die nächste Verhandlungsrunde ist erst für den 14. bis 16. März angesetzt.

Verdi geht es unter anderem um acht Prozent mehr Lohn für die Beschäftigten beziehungsweise mindestens 350 Euro mehr monatlich. Außerdem sollen der hohe Arbeitsdruck reduziert und drei zusätzliche freie Tage geschaffen werden, um für mehr Erholung zu sorgen.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Weniger Netto-Rente für Rentner – aus diesem Grund

Ab dem 1. März haben viele Rentnerinnen und Rentner weniger Geld auf dem Konto. Der Grund: Zum Beginn des Jahres haben diverse Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Der gesetzliche durchschnittliche Betrag liegt bei 2,5 Prozent (2024: 1,7 Prozent), allerdings bestimmt jede Kasse ihren Satz individuell. Wie gesetzlich festgelegt, wirkt sich die Änderung erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe aus.

Lese-Tipp: Auszahlungstermine 2025 in der Übersicht: Wann landen Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente auf dem Konto?

Video-Tipp: Was bringen die Bonusprogramme der Krankenkassen?

Umstellung auf Sommerzeit

Die Wintertage sind gezählt: In der Nacht vom 29. auf den 30. März, also von Samstag auf Sonntag, werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Genauer gesagt von 2 auf 3 Uhr – uns wird also quasi eine Stunde „geklaut”. Dafür ist es logischerweise abends wieder länger hell.

Lese-Tipp: Warum ein Leben ohne Zeitumstellung Fluch und Segen sein könnte

Fäll- und Schnittverbot bis September

Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.

Änderungen bei der Bahn

Im März kommen bei der Deutschen Bahn Zugverbindungen dazu, es fallen aber auch einige aus oder werden umgeleitet. Das sind einige der Änderungen:

  • Zwischen Rostock und Stuttgart bzw. München wird ein zusätzlicher direkter ICE eingerichtet. Er fährt ab Mitte März über Berlin, Leipzig und Frankfurt. Für die Strecke München - Rostock braucht er rund zehn Stunden.

  • Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) sogar auf allen acht Gleisen.

  • Zwischen Magdeburg und Berlin kommt es vom 7. bis zum 19. März zu Umleitungen und Haltausfällen.

  • Vom 8. bis zum 22. März kommt es in Hamburg zu Teil- und Haltausfällen. Fernverkehrszüge von/nach Kiel beginnen bzw. enden bereits in Hamburg, die Verbindungen von/nach Sylt sind stark eingeschränkt. Die Fahrten in Richtung Berlin, Hannover, Frankfurt und Süddeutschland werden reduziert.

  • Zwischen dem 22. und 30. März kommt es zwischen Würzburg und Augsburg zu Umleitungen und es werden Ersatzzüge eingesetzt.

Lese-Tipp: Jeder dritte Fernzug ist unpünktlich! Deutsche Bahn so spät wie seit 21 Jahren nicht

Neues Mofa-Kennzeichen

Von blau zu grün: Zum 1. März ändert sich wie jedes Jahr das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds, E-Roller und S-Pedelecs. Das gilt auch für Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h (bei älteren Modellen bis zu 60 km/h).

Wer nach diesem Datum noch mit dem alten blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar, denn dann besteht kein Versicherungsschutz. Laut ADAC kann hierfür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr fällig werden. Im Fall eines Unfalls kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin außerdem für den gesamten Schaden auf.

Das neue grüne Kennzeichen kann online bei der Versicherung angefordert werden. Es kostet ab 45 Euro, mit Teilkasko zwischen 80 und 100 Euro. Steigt man erst später in das Versicherungsjahr ein, verringert sich der Betrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. (mit dpa)