DAS will das Kabinett jetzt ändernMit dieser perfiden Scheinvater-Masche wird abgezockt
Lücke im System!
Sie erkennen fremde Kinder als ihre eigenen an – und sichern so das Aufenthaltsrecht und jede Menge Geld. Die Regierung will der Anerkennung von Scheinvaterschaften jetzt den Riegel vorschieben und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen.
Es geht um Fälle wie die von Jonathan A. – er nennt sich „Mister Cash Money“ und protzt in den Sozialen Medien mit seinem Reichtum. Er ist in Dortmund gemeldet und nach Recherchen von rbb 24 und ARD Vater von 24 Kindern. Jedenfalls auf dem Papier, denn er soll sogenannte Scheinvaterschaften anerkannt haben. Und weil er deutscher Staatsbürger ist, dürfen von ihm anerkannte Kinder und deren Mütter nach Deutschland kommen und haben Anspruch auf Sozialleistungen, genau wie enge Angehörige. Inzwischen sind es bei ihm fast 100 Menschen. So kostet allein dieser Scheinvater den Sozialstaat Schätzungen zufolge rund 1,5 Millionen Euro im Jahr.
Die Anerkennung der Vaterschaft diene dabei allein der Sicherung des Aufenthaltsrechts für jemanden, der darauf keinen Anspruch habe - insbesondere dadurch, dass das Kind damit die deutsche Staatsbürgerschaft erwerbe, heißt es aus Regierungskreisen. Im Gegenzug fließt oft Geld. Nach dem Kabinettsbeschluss ist der Bundestag am Zug.

Behörden tun sich schwer, effektiv dagegen vorzugehen
Scheinvaterschaften sind schon heute verboten, allerdings tun sich die Behörden den zuständigen Ministerien zufolge derzeit schwer, dagegen effektiv vorzugehen. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht - wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig schlagkräftig. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, meist erst spät erkannt. Das liegt nach Einschätzung von Justiz- und Innenministerium daran, dass Notare und Jugendämter nicht über Informationen verfügen, die sie stutzig machen könnten. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
Stattdessen soll künftig vor der Eintragung der Vaterschaft die Ausländerbehörde zustimmen müssen, falls es ein „ausländerrechtliches Gefälle“ gibt zwischen den tatsächlichen oder vermeintlichen Eltern - wenn also zum Beispiel der „Vater“ deutscher Staatsbürger ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Stimmt die Ausländerbehörde nicht zu, soll das Standesamt den Eintrag des Mannes in den Geburtseintrag ablehnen.
Nachweis über die biologische Vaterschaft - keine Missbrauchsprüfung!
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft nachweisen kann, entfällt eine Prüfung auf möglichen Missbrauch. Wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mann Verantwortung für das Kind übernimmt oder wenn er zum Beispiel schon länger als sechs Monate mit der Mutter zusammenwohnt, soll die Ausländerbehörde in der Regel davon ausgehen, dass es sich um den Vater handelt.
Stellt sich eine erfolgreiche Anerkennung im Nachhinein als falsch heraus, soll sie unter Umständen binnen fünf Jahren noch zurückgenommen werden können.
Eine erfolgreiche Täuschung der Behörden soll künftig strafbar sein.
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Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, hieß es. (dpa/eku)


