Big News für Big Mac

Burger-Beef! Klatsche für McDonald’s!

So sieht der Big Mac von McDonalds nicht mehr aus.
McDonalds hat in einem Gerichtsverfahren gegen einen anderen Burgerladen verloren.
McDonalds

Dieses Urteil wird McDonald’s nicht schmecken.

Darf auch die irische Burgerkette Supermac’s einen Big Mac verkaufen? Darüber hat nun ein Gericht geurteilt - mit überraschendem Ergebnis! Es kommt nämlich drauf an, was drin ist!

Niederlage für den Burger-Giganten

Im Streit um die Marke Big Mac hat McDonald´s vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Der amerikanische Fast-Food-Gigant darf die Marke für Geflügelprodukte nicht mehr nutzen, entschieden die Richter in Luxemburg. Der bekannte Big Mac, der nach Angaben von McDonald´s mit Rindfleisch zubereitet wird, dürfte davon wohl nicht betroffen sein.

Jahrelanger Rechtsstreit um den Burger

Der Entscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus: Die sogenannte Unionsmarke Big Mac hatte sich McDonalds 1996 sichern lassen. Doch auch Supermac´s wollte seine Burger so nennen und stellte 2017 den Antrag, AUCH diesen Namen verwenden zu dürfen. Supermac´s wollte diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald´s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem teilweise statt, gestand jedoch McDonald´s zu, dass die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe.

Das Gericht der EU hebt diese Entscheidung nun jedoch auf und schränkte die Markenrechte von McDonald´s am Big Mac weiter ein. McDonald´s darf demnach die Marke nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Franchise-Restaurants und Drive-In-Läden stehen.

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McDonalds kann noch Einspruch erheben

McDonald´s habe beim EUIPO nicht genügend Beweise vorgelegt, dass die Marke für Geflügelprodukte ernsthaft benutzt werde, so die Richter. Dazu hätte der Fast-Food-Riese zum Beispiel Verkaufsmengen angeben müssen. Auch habe McDonald´s nicht nachgewiesen, dass sie die Big Mac-Marke für den Betrieb von Restaurants benutzten.

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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden, heißt es in der Erklärung des Gerichts, die auch RTL vorliegt. (eku, mit dpa)