LärmschutzmaßnahmeAlles gaga oder was? Bauamt verbietet Mieter das Lüften
Ja, gibt es denn so was?
Stellt euch Folgendes vor: Ihr kocht oder bratet etwas in eurer Küche - und könnt danach das Fenster nicht öffnen. Nicht, weil es keines gibt. Sondern: Ihr dürft es nicht. So geht es derzeit Jörg Walbersdorf. Was er gerade in seiner Mietwohnung erlebt, ist wirklich unglaublich. Weil er in einem Gewerbegebiet wohnt, darf er sein Küchenfenster nicht mehr öffnen. Die ganze Geschichte: im Video!
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Schallschutzmaßnahme verordnet: „Das ist völliger Unsinn“
In der Wohnung von Jörg Walbersdorf in Wuppertal ist es angenehm still. Kein Wunder: Dicke Schallschutz-Plexiglasscheiben vor seiner Dreifachverglasung schützen ihn zusätzlich vor Lärm. Doch jetzt muss er den Griff am Küchenfenster abmontieren. Damit es sich nicht mehr öffnen lässt! Das seien Schallschutzmaßnahmen, die ihm das Bauamt auferlegt habe, sagt er: „Das ist wie ein Befehlston. Fenster zu, das war’s.“
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Wohnhaus liegt in einem Gewerbegebiet
Klingt absurd und ist es in den Augen oder besser Ohren des Mieters auch: „Weder Schallschutz noch das Schließen der Küche ist hier notwendig. Das ist völliger Unsinn.“ Das Wuppertaler Bauamt sieht das anders. Denn das Wohnhaus liegt in einem Gewerbegebiet. Wir haben einmal im Wuppertaler Bauamt nachgefragt, inklusive Schallschutzwand im Gepäck. Was man uns dort gesagt hat, seht ihr im Video. (ija)
































