Mädchen (10) in Kinderheim in Wunsiedel vergewaltigt und getötet
„Ich habe sie stranguliert!“ Lenas Mitbewohner (12) packt vor Gericht aus

„Sonst verrät die uns!“
Am Morgen des 4. April 2023 wird Lena in einem Kinderheim im bayerischen Wunsiedel tot in ihrem Bett gefunden. Schnell ist klar: Die Zehnjährige wurde vergewaltigt und getötet. Der 26 Jahre alte Müllwerker Daniel T. steht wegen der Vergewaltigung vor Gericht. Getötet haben soll Lena aber ihr Mitbewohner (damals 11). Weil er noch nicht strafmündig ist, hat der Junge jetzt als Zeuge vor Gericht ausgesagt.
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Tötung von Lena in Wunsiedler Kinderheim: Zwölfjähriger sagt aus

Der Tod der Zehnjährigen aus Bayern hat ganz Deutschland erschüttert. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an dem Prozess, der vor dem Landgericht Hof verhandelt wird. Etwa anderthalb Stunden wurde der heute Zwölfjährige im Gerichtssaal vernommen. Wie in seinem Alter üblich, fand das unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Danach konnte RTL mit dem Anwalt des Jungen, Michael Hasslacher, sprechen. Demnach habe der Zwölfjährige zugegeben, Lena „stranguliert“ zu haben. Er sagte aber auch, er sei von dem 26-Jährigen dazu „angestiftet“ worden.
Dieser habe ihm gesagt, dass er das Mädchen töten solle. „Sonst verrät die uns“, sollen seine Worte gewesen sein. Zudem soll Daniel T. dem Jungen gedroht haben, ihm etwas anzutun. So wollte der Müllwerker offenbar den vorangegangenen sexuellen Missbrauch an den beiden Kindern vertuschen, sagte Hasslacher. Denn der Mann soll nicht nur Lena, sondern auch den Jungen missbraucht haben.
Nach RTL-Informationen hat auch das Thema Pornografie eine Rolle gespielt. Der Junge habe im Heim Zugriff auf Pornos gehabt. Ältere Kinder hätten entsprechende Codes geknackt und so über Laptops Zugang zu den Inhalten bekommen. So habe auch der damals Elfjährige Pornos konsumieren können.
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Prozess um totes Mädchen aus Wunsiedel: Daniel T. legt Geständnis für Vergewaltigung ab
Zum Beginn des Verfahrens legte Daniel T. ein umfassendes Geständnis ab, das sein Verteidiger Maximilian Siller für ihn verlas. Demnach lebte der heute 26-Jährige früher selbst in dem Kinderheim. In der Nacht auf den 4. April sei er dorthin gegangen und durch ein offenes Fenster eingestiegen. Nach einer Weile sei er im Haus auf den Elfjährigen getroffen. Mit diesem habe er ein Gespräch mit sexuellen Inhalten mit ihm begonnen. So habe der Junge gesagt, dass er schon Pornofilme gesehen habe und er ihm zeigen solle, wie man sich selbstbefriedigt. Aus Furcht, sonst von anderen entdeckt zu werden, habe der Mann dies auch getan.
Im weiteren Verlauf habe der Junge dann das zehn Jahre alte Mädchen dazu geholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt. Anschließend vergewaltigte der Mann das Mädchen laut seinen Ausführungen und verließ dann fluchtartig das Heim. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert, gab der Deutsche an. Er bereue die Taten zutiefst.
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Prozess nach Tod im Kinderheim: Junge (12) belastet Daniel T.
Staatsanwaltschaft und Polizei sind überzeugt, dass der heute Zwölfjährige das Mädchen bei einem Streit im weiteren Verlauf der Nacht stranguliert habe. Wie auch die Eltern des Mädchens ist der Junge Nebenkläger in dem Verfahren. Er gilt als Geschädigter, weil der Angeklagte sich vor ihm selbst befriedigt haben soll.
Auch wenn der Tod des Mädchens nicht Teil der Anklage ist, könnte der 26-Jährige dennoch für eine mögliche Beteiligung am Tod des Kindes verurteilt werden.
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