Bundesverfassungsgericht sieht Meinungsfreiheit verletzt Urteil: Frau durfte Xavier Naidoo bei Vortrag als "Antisemiten" bezeichnen

Darf man den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnen? Mit dieser Frage musste sich nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte ihn 2017 bei einem Fachvortrag so betitelt. Der Sänger verklagte die Frau daraufhin erfolgreich auf Unterlassung. Gegen diese Entscheidung legte die Referentin nun in Karlsruhe Beschwerde ein – mit Erfolg.
Gerichte verboten der Referentin, Naidoo als "Antisemiten" zu bezeichnen
„Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit“, entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Unterlassungsurteile auf. Das Landgericht Regensburg muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.
Karlsruhe sieht Verletzung der Meinungsfreiheit
Die Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich „mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben“ und beanspruche „für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit“. Ihm deshalb einen „besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen“, hieß es in dem Urteil.
Die Richter in Karlsruhe kritisierten vor allem, dass bei den Urteilen keine konkrete Sinndeutung der Äußerung vorgenommen wurde, um zu klären inwiefern Naidoos Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt wurden. „Darüber hinaus verkennen sie im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf“, hieß es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.
Frau äußerte sich nach Vortrag zu Reichsbürgern über Naidoo
Die Frau hatte 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehalten. In der Fragerunde im Anschluss äußerte sich die Frau zu Xavier Naidoo. Sie würde ihn als „Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern“ und erklärte: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten. Die Meinungsäußerungen seinen als „Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht rechtswidrig“ gewesen. Aus Sicht der Richter damals sei die Bezeichnung „Antisemit“ ein besonders krasser Eingriff und habe Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt. Die Referentin sah darin eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und zog vor das Bundesverfassungsgericht und bekam Recht. (dpa/jgr)
































