Bisher nur als Ordnungswidrigkeit geahndet
Heimliche Fotos unterm Rock: "Upskirting" bald strafbar

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat eine Gesetzesinitiative zum Verbot des sogenannten "Upskirting" angekündigt. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge soll das Fotografieren unter Röcke demnach strafrechtlich verfolgt werden. Bislang wird das in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit wegen "Belästigung der Allgemeinheit" geahndet.
Upskirting: Bundesländer legten bereits Gesetzesentwürfe vor
In vielen Ländern wie auch in Großbritannien und Frankreich ist Upskirting schon länger verboten. Auch einige deutsche Bundesländer hatten bereits angekündigt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern waren schon an einer Bundesratsinitiative beteiligt, Schleswig-Holstein hatte dies bereits angekündigt.
Upskirting verletzt Persönlichkeitsrecht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte das nun beschleunigen. Betroffene sollen effektiv geschützt werden und Täter sollen erfahren, dass ihr Verfahren "absolut inakzeptabel ist". Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte die SPD-Politikerin: "Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein."
Das sei kein Kavaliersdelikt. Lambrecht sei fest entschlossen das Strafgesetzbuch dafür anzupassen: "Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann", so heißt es weiter. Wann genau diese rechtskräftig wird, wurde aber nicht erwähnt. Man arbeite an einer zügigen Umsetzung.