Diese Regeln gelten in Ihrem BundeslandDer große Silvester-Überblick: Welche Böllerei ist eigentlich wo erlaubt?

Im vergangenen Jahr galten in vielen Bundesländern strenge Regeln. Manche Städte untersagten das Böllern und Feuerwerke komplett, um in der Corona-Pandemie nicht auch noch die Notaufnahmen zu überfordern. Doch in diesem Jahr ist Corona kein großes Thema mehr. Welche Regeln gelten jetzt in ihrem Bundesland? Hier können Sie es nachlesen.
Silvester-Regeln: Wer hier böllert, riskiert ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe

Verbotszonen wie während Corona 2022/2023 nicht möglich

Zum Jahreswechsel 2021/22 war wegen der Corona-Pandemie der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten, zusätzlich hatte beispielsweise der Berliner Senat 54 Verbotszonen auf großen Plätzen, Straßen und in Parks eingerichtet, in denen Feuerwerk und auch der Aufenthalt untersagt waren. So ein Verbot sei aber nur möglich bei der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärte der Senat.

Kein Verkaufsverbot für Feuerwerk

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr voraussichtlich wieder lauter und bunter. Trotzdem sind auch am 31. Dezember bestimmte Bereiche für Feuerwerk tabu, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.

Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr wird es in diesem Jahr deutschlandweit nicht geben. 2020 und 2021 waren sie zum Jahreswechsel verhängt worden, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen - indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert wurden. Die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester liegt nun nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen.

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Hier ist Feuerwerk generell verboten

Unabhängig davon gilt in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

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Diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Bayern

In ganz Bayern dürfen rund um Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. In München wird am 31. Dezember innerhalb des Mittleren Rings wieder das Böllern (ab Böller-Kategorie F2) verboten sein. Ergänzend dürfen rund um den Marienplatz keine Feuerwerksraketen gezündet werden. In Nürnberg bleiben die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg nach Angaben der Stadt „zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden“ ebenfalls bestehen.

In Regensburg sind Feuerwerk und Böller in der Altstadt verboten. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, man wolle dadurch Denkmäler wie den Dom und sensible Einrichtungen wie Altenheime schützen sowie der „Gefahr der Sprengstoffe bei Menschenansammlungen in der engen Altstadt“ entgegenwirken. Auch in Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bayreuth, Bamberg, Landshut, Straubing und Passau sind in Innenstadt- bzw. Altstadtbereichen Feuerwerkskörper tabu. In Fürth und Erlangen gibt es hingegen keine Verbotszonen, abgesehen von den üblichen rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen, sowie brandempfindliche Gebäuden.

Berlin und Brandenburg

In Berlin gibt es laut Amtsblatt des Landes Berlin drei Böllerverbotszonen. Und zwar auf einem Teil des Alexanderplatzes, im sogenannten Steinmetzkiez in Schöneberg nahe der Pallasstraße und in einigen Straßen in Alt-Moabit. Die Städte des Landes Brandenburg haben Stand Ende November keine Verbotszonen geplant.

Niedersachsen und Bremen

In Niedersachsen und Bremen wird es zum Jahreswechsel weniger Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk geben als zuletzt. Dennoch ist nicht überall das Knallen erlaubt.

In Hannover etwa ist das Zünden und Mitführen von Böllern in der Innenstadt erneut verboten. In Bremen soll das seit dem Jahreswechsel 2020/2021 bestehende Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte bestehen bleiben, teilte das Bremer Innenressort mit.

Nordrhein-Westfalen

In mehreren Großstädten Nordrhein-Westfalens soll es an Silvester aus Sicherheitsgründen eine Böllerverbotszone geben. In Düsseldorf gilt das Verbot für die gesamte Altstadt. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist zwischen Silvester, 20 Uhr und Neujahr, 6 Uhr untersagt. In Köln sind rund um den Kölner Dom nicht mal Wunderkerzen erlaubt. Verstöße können bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Auch in Bielefeld wird es eine Böllerverbotszone geben. In Aachen gilt eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk. Feuerwerkskörper, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, sind in dem Altstadtbereichen verboten.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird es kein generelles Feuerwerksverbot an Silvester geben. Lediglich in den üblichen Sperrbereichen darf in Rostock, Schwerin, Greifswald, Stralsund, Wismar und Neubrandenburg ein Feuerwerk gezündet werden - beispielsweise rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheime sowie weitere feuergefährdete Gebäude. Gefährdet sind unter anderem mit Reet gedeckte Häuser, was dazu führt, dass in einigen Ostseebädern faktisch kein Feuerwerk erlaubt sein wird.

Hamburg

In der Hansestadt darf wieder geböllert werden. Aber nicht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt. Nur sogenanntes Kleinstfeuerwerk, also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen, sind dort zugelassen.

Hessen

In Frankfurt wird es zum Jahreswechsel aus Kostengründen nicht die angedachte, umweltfreundliche Lichtershow geben. Aber auch klassisches Feuerwerk ist nicht überall erlaubt: Am Eisernen Steg gilt ein Verbot, um Menschen vor Verletzungen zu schützen. In Marburg, Fulda, Darmstadt, Kassel und Offenbach gelten auch in diesem Jahr in vielen Bereichen Feuerwerksverbote. Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant keine weiteren Verbotszonen.

Sachsen

In Sachsen sind zu Silvester 2022/23 keine Böllerverbote geplant. Die Menschen in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau können also ausgelassen den Jahreswechsel feiern. Auch aus Umweltschutzgründen sehe man in Chemnitz keine Grundlage für ein Verbot. Für die Feinstaubbelastung gelte im Tagesmittel ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der bis zu 35 Mal pro Jahr überschritten werden dürfe, teilte die Stadt mit. Eine Überschreitung in der Silvesternacht wäre zulässig, weil es in diesem Jahr bisher keine Grenzwertüberschreitungen gegeben habe.

Sachsen-Anhalt, Schlewsig-Holstein und Saarland

In Halle (Saale) darf ohne Verbotszone geböllert werden. Auch Feuerwerksraketen sind erlaubt. In Kiel, Neumünster und Felsburg wird es laut SHZ keine eigenen Beschränkungen geben. Genauso im Saarland. Laut Saarbrücker Zeitung hält beispielsweise Himbergs Bürgermeister Michael Forster nicht von Böllerverboten, die „deutlich in den privaten Bereich gehen“. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als wolle der Staat dem Einzelnen jeden Spaß verderben.

Baden-Württemberg

In Stuttgart soll wie 2020 und 2021 ein Feuerwerksverbot innerhalb des Cityrings gelten. Freiburg erlaubt Feuerwerk wieder, bittet laut Badischer Zeitung aber, das Geld lieber für die Partnerstadt Lviv in der Ukraine zu spenden.

Rheinland-Pfalz

In einigen Städten gibt es auch in diesem Jahr Einschränkungen. Darunter Bad Kreuznach, Worms, Koblenz, Mayen, Trier, Wittlich, Idar-Oberstein, Bitburg, Bernkastel-Kues, Ludwigshafen, Kaiserslautern. In der Landeshauptstadt Mainz wird es Verbotszonen in der Altstadt geben. Akutell läuft nach Angaben des SWR eine Petition gegen privates Feuerwerk in Mainz.

Thüringen

In Thüringen sind keine speziellen Verbotszonen bekannt. Aber: Durch das bundesweite Verbot, Pyrotechnik in der Nähe von Fachwerkhäusern abbrennen zu lassen, ist damit ein großer Teil der Erfurter Altstadt für Feuerwerke gesperrt.

Ihre Meinung ist gefragt:

Deutsche Umwelthilfe will allgemeines Böllerverbot

Manchen reichen die Verbotszonen in einigen Städten nicht aus. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für ein Ende des privaten Silvesterfeuerwerks ein und argumentiert unter anderem mit der hohen Feinstaubbelastung durch Silvesterknaller und -raketen, dem Müllaufkommen und der Belastung für Tiere.

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Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1.500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspricht demnach etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.

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Feuerwerksindustrie rechnet mit Umsätzen wie vor der Pandemie

Die Feuerwerks-Industrie rechnet in diesem Jahr mit einem ähnlichen Silvesterumsatz wie vor der Corona-Pandemie. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) geht von Erlösen von rund 120 Millionen Euro aus, wie Geschäftsführer Klaus Gotzen der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Die Verkaufsverbote für Silvesterböller in den vergangenen beiden Jahren seien für die Feuerwerkshersteller eine große Herausforderung gewesen. „Die Corona-Zwangspausen 2020 und 2021 haben die Branche beinahe ausgeknockt“, sagte Gotzen.

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Gewerkschaft der Polizei will privates Feuerwerk verbieten

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für zentral organisierte Feuerwerke an Silvester und ein Verbot privater Böllereien aus. Die Maßnahme sei für viele vielleicht schmerzhaft, aber sinnvoll, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit. Argumente dagegen seien unter anderem die Schadstoffproduktion, der anfallende Müll, das hohe Unfallrisiko vor allem unter Alkoholeinfluss, die Böller- und Raketenangriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter und sowie die Sachbeschädigungen.

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Feuerwerk belaste zudem viele Menschen und Tiere psychisch wie physisch. Angesichts angespannter Situationen in Krankenhäusern sei es zudem unverantwortlich, die dortigen Mitarbeitenden ohne zwingenden Grund und ohne Not noch höheren Belastungen auszusetzen. (dpa/lra/mol)