Beschäftigte fordern 650 Euro mehr Lohn oder 12 Prozent mehr Geld
Bahnstreik lässt Züge erneut still stehen

Nichts geht mehr mit der Bahn. Erneut hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG den Schienenverkehr in Deutschland lahmgelegt. Verdi bestreikt zudem eine Reihe von Flughäfen. Doch wer am Nachmittag unterwegs ist, kann sich freuen.
Bahnhöfe und Airports stehen still
Seit 3.00 Uhr sind Beschäftigte von rund 50 Bahnunternehmen im Arbeitskampf, wie ein EVG-Sprecher in den frühen Morgenstunden bestätigte. Vom Verdi-Streik betroffen sind die Flughäfen Hamburg, Köln/Bonn und Düsseldorf und zusätzlich die Airports in Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden.
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Der Ausstand bei der Bahn dürfte zunächst vor allem Pendlerinnen und Pendler treffen. Inwieweit später am Tag auch der Feierabend- und Wochenendverkehr beeinträchtigt sein wird, ist offen. Zumindest der Fernverkehr soll am Freitag ab 13.00 Uhr wieder rollen. Der Regionalverkehr soll ab 11.00 Uhr wieder unterwegs sein.
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Gewerkschaft will Lohnplus von 650 Euro
Der Warnstreik am Freitag ist der zweite in der aktuellen Tarifauseinandersetzung der EVG mit den Bahnunternehmen. Viele Menschen setzten offensichtlich auf Homeoffice oder stellten sich anders auf die Ausfälle ein.
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Die Gewerkschaft will für die Beschäftigten ein Lohnplus von mindestens 650 Euro erreichen oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen, das alles bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die bundeseigene Bahn zeigte sich zuletzt offen, den jüngsten Schlichterspruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes als Orientierung für eine bahnspezifische Lösung zu übernehmen.
Lange Verhandlungen für Luftsicherheitsbranche
An den Flughäfen will Verdi mit den Streiks bei Verhandlungen für die Beschäftigten im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Gewerkschaft verhandelt seit geraumer Zeit mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen über Zuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Regelungen zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte. (dpa/eon)
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