Wegen des Verdachts auf Totschlag vor Gericht

Stach Ex-Polizist (71) einen Mann im Streit um Drohnengeräusche nieder?

Rund zwei Jahre nach einem tödlichen Streit um einen Drohnenflug in Mittelhessen steht heute ein pensionierter Kriminalbeamter vor dem Landgericht Gießen. Angeklagt ist der Polizist im Ruhestand (71 Jahre) wegen Totschlags gegen einen 55-Jährigen im August 2020. Dieser soll dem Opfer mit einem Messer in den Oberkörper gestochen und dadurch tödlich verletzt haben. Mehr über den Prozessauftakt im Video.

Angeklagter
Pensionierter Kriminalbeamter zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Gießen.
rtl.de

Aus einem Streit wurde bitterer Ernst

Alles begann mit einem Drohnenflug im August 2020 in Krofdorf-Gleiberg. Der Angeklagte wollte schöne Luftaufnahmen von einer Burg eingefangen. Er hatte im Bereich der Burg Gleiberg in Wettenberg bei Gießen eine Drohne steigen lassen. Dadurch fühlten sich das Opfer, welcher Pferdebesitzer war und dessen 62-jährer Begleiter aus Wettenberg während ihrer Handwerksarbeiten an einem alten Brunnen gestört. Der Pferdebesitzer hatte Sorge, seine Pferde auf der naheliegenden Koppel könnten durch die Fluggeräusche der Drohne aufgescheucht werden.

Burg
In der Nähe dieser Burg ließ der pensionierte Kriminalbeamte seine Drohne steigen.
rtl.de

War es wirklich Notwehr?

Aus anfänglichem Handgemenge wurde plötzliche eine heftige körperliche Auseinandersetzung. Beide zückten ein Taschenmesser, schlugen sich dann jedoch mit Fäusten. Durch einen flüchtigen Schlag auf den Kopf bekam der Angeklagte Todesangst und sah keinen anderen Ausweg als sein Messer schützend vor sich zu halten. Der 55-Jährige sei ihm ins Messer gelaufen, behauptet der Angeklagte. Trotz erster Hilfe durch Täter und Begleiter verstarb der Mann an seinen schweren Verletzungen während einer Not-Operation im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Gießen stellte das Verfahren zunächst wieder ein, weil aus ihrer Sicht eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden konnte.

Lese-Tipp: Wettenberg (Hessen): Mann im Streit um Drohne erstochen

Jetzt ordnete das Oberlandesgericht (OLG) eine erneute Gerichtsverhandlung an, um den Fall zu klären, denn laut Staatsanwaltschaft war es keine Notwehr: „Grundsätzlich war es hier so gewesen, dass die Staatsanwaltschaft zunächst eine Notwehrlage nicht ausschließen konnte. Und dann hat die Nebenklage Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht war der Auffassung, dass dieser Fall verhandelt werden muss, weil gegebenenfalls doch keine Notwehr in Betracht kommt“, so Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen.

Staatsanwalt
Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen äußert sich über den Prozessauftakt.
rtl.de
Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Pensionierter Polizist plädiert auf Unschuld

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte heute erneut seine Unschuld, die Schlägerei sei eskaliert. „Ich habe da nur gestanden und mit einem Stich eine Attacke abgewehrt“, so der Angeklagte vor Gericht. Wie schwer er das Opfer verletzt habe, sei ihm nicht bewusst gewesen. Dem Angeklagten droht nun im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren. Das Urteil liegt nun in der Hand der Richter, die klären müssen, warum ein Mann wegen eines Drohnenflugs sterben musste. (awo/dgö/naw)