Umstrittener Paragraf wurde abgeschafftSchwangerschaftsabbrüche: Ärzte werden bedroht, weil sie helfen wollen

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Eine Demonstration gegen den Paragrafen 219a in 2019.
imago stock&people, imago/Jonas Walzberg, Jonas Walzberg
von Daniel Kandora

Sie wollen Frauen helfen, die in einer absoluten Notlage sind – und werden bedroht!
„Lebenstöter! Mörder!“ Frauenärztinnen und -ärzte müssen offenbar Angst haben, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder diese durchführen. Seit der Aufhebung eines umstrittenen Paragrafens hat sich das Problem nur verlagert, meint eine Expertin.

Drohungen per Brief und E-Mail

Zuerst hat der NDR über dieses Thema berichtet. Demnach führen 77 Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein Schwangerschaftsabbrüche durch. Ein knappes Dutzend von ihnen wurde demnach schon verbal und schriftlich angegriffen – zum Beispiel durch persönlich adressierte Briefe und E-Mails mit entsprechenden Drohungen.

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Drohungen werden persönlicher

Im Juni 2022 beschließt der Bundestags die Aufhebung des umstrittenen Paragrafen 219a. Ärzte dürfen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung zu befürchten. Seitdem habe sich das Problem verlagert, meint Doris Scharrel vom Berufsverband der Frauenärzte in Schleswig-Holstein. „Die Bedenken waren vorher immer die Lebendschützer, die wirklich dann vor Ort um die Praxen herum sich versammelt haben, Flyer in Postkästen der umliegenden Häuser gesteckt haben. (...) Jetzt, mit dieser neuen Episode, ist es wirklich auch so, dass das eben anders abläuft: Droh-Mails, Droh-Telefonate, Drohbriefe und so weiter.“

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Flächendeckende Versorgung gewährleisten

„Das ist ein Nord-Süd-Gefälle, also im Süden sieht es viel heftiger aus. (...) Ich kenne eine Kollegin aus Bad Schwartau, die hat wirklich auch die Lebendschützer vor der Tür gehabt“, sagt Doris Scharrel weiter. Genau diese Ärztinnen und Ärzte müssten aber unbedingt geschützt werden, damit, vor allem in Flächenländern, eine entsprechende Versorgung weiter gewährleistet werden kann. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat bereits eine Gesetzesnovelle bis Ende des Jahres angekündigt, damit solche „Gehsteig-Belästigungen“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen straffrei

Immerhin: Inzwischen beobachtet der Berufsverband, dass sich die Ärztinnen und Ärzte allmählich trauen, entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Doris Scharrel meint auch, dass es sinnvoll wäre, das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ schon im Sexualkunde-Unterricht in der Schule anzusprechen, damit Mädchen und junge Frauen im Zweifel keine wertvolle Zeit verlieren.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten und bis zur 12. Schwangerschaftswoche nur in Ausnahmen straffrei – etwa nach einer Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. (mit dpa)