Energiefragen an Experte Benjamin Weigl
Diese Heizkunden zahlen mehr als andere
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von Evelyn Rosar
„Heizkunden, die weniger als andere verbrauchen, zahlen im Verhältnis mehr“ sagt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip im Interview mit RTL-Journalistin Evelyn Rosar.
Schauen Sie sich das komplette Interview oben im Video an.
Der Grundpreis kommt zum Arbeitspreis dazu
Dass Energiekunden, die häufig verreist sind, verhältnismäßig hohe Heizkosten haben, ist Fakt „Das liegt daran, dass sie nicht nur einen Arbeitspreis bezahlen, sondern auch einen Grundpreis“, klärt Weigl auf.
„Denn letzteren zahlt jemand mit einem geringen Verbrauch genauso wie jemand mit einem hohen Verbrauch“, ergänzt der Experte. „Wenn Sie also beispielsweise ein halbes Jahr im Ausland leben, zahlen Sie im Verhältnis mehr als jemand, der immer in seiner Wohnung ist.“
Sein Tipp: „Sollten Sie regelmäßig nicht zu Hause sein, soll Ihr Vermieter die Heizkostenvorauszahlung anpassen!“
Haben Sie auch eine Frage? Schreiben Sie uns eine E-Mail an energiefragen@ntv.de
So checken Sie, ob die Preisbremse berechnet worden ist
Seit März gelten die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Wenn Sie für den Arbeitspreis mehr als 40 Cent/Kwh beim Strom oder 12 Cent/Kwh beim Gas oder 9,5 Cent bei Fernwärme/Kwh bezahlen, muss die Energiepreisbremse in der Abschlagsrechnung berücksichtigt werden.
So checken Sie, ob der Rabatt miteinkalkuliert worden ist: „In der Rechnung erkennen Sie die Berücksichtigung der Preisbremse daran, dass der Abschlag reduziert wurde. Mittlerweile sollten Sie ein Informationsschreiben erhalten haben, in dem steht, wie hoch der Rabatt und damit der monatliche Abschlag ist“, sagt der Energieexperte.
Lese-Tipp: Was ist zu tun, wenn der Abschlag viel zu hoch ist?
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Lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Jeder, der von der Preisbremse profitiert, sollte sein Schreiben bis zum 1.März bekommen haben. Allerdings ist das nicht bei allen Kunden der Fall.
„Tatsächlich gibt es aber Abrechnungsprobleme oder es dauert bei dem ein oder anderen Anbieter etwas länger. Wenn mein Schreiben noch nicht da ist, würde ich beim Anbieter anrufen, sich nicht abwimmeln lassen, nach dem Grund fragen, warum es so lange dauert und fragen, wie der Anbieter gedenkt, die Preisbremse umzusetzen“, sagt Weigl.
Gute Nachricht: „Sollte der März-Abschlag ohne Preisbremse abgebucht worden sein, muss das rückwirkend abgewickelt werden“, erklärt der Experte.
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