Was ist zu tun, wenn der Abschlag viel zu hoch ist?

Energieexperte Benjamin Weigl: Das müssen Sie nicht zahlen!

Energieexperte Benjamin Weigl: Das müssen Sie nicht zahlen! Wenn der Abschlag viel zu hoch ist
03:44 min
Wenn der Abschlag viel zu hoch ist
Energieexperte Benjamin Weigl: Das müssen Sie nicht zahlen!

von Vivian Bahlmann

Haben Sie sich schon mit der Energiepreisbremse beschäftigt? Wenn nicht, erklärt Ihnen Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip im Video was sie jetzt tun können. Mit RTL-Reporterin Vivian Bahlmann bespricht er außerdem, was bei viel zu hohen Abschlagszahlungen zu tun ist und wann Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen dazu verpflichtet sind umzurüsten, um mit erneuerbaren Energien zu heizen.

Infoschreiben zur Energiepreisbremse kontrollieren

Alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollten von ihrem Energieversorger ein Infoschreiben bekommen haben und das sollten Sie ganz genau unter die Lupe nehmen, denn „es stecken tatsächlich in einigen Fällen Fehler in diesen Schreiben drin oder ihr Jahresverbrauch wurde nicht korrekt angegeben“, erklärt Weigl.

Wenn beispielsweise ihr Energieverbrauch zu niedrig berechnet ist, dann ist auch ihre Energiepreisbremse zu niedrig angesetzt und Sie verschenken im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro.

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„Das müssen Sie auf jeden Fall nicht mitmachen.“ 

Abschlagszahlungen erhöhen sich gerade bei allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei einigen sind die Kostensteigerungen aber enorm und steigen um das zehnfache. Benjamin Weigl sagt dazu ganz klar: „Das müssen Sie auf jeden Fall nicht mitmachen.“

Der Abschlag muss sich immer darauf beziehen, was sie bisher verbraucht haben und das kann so beim Versorger eingefordert werden. „Wir haben dazu ein Musterschreiben auf unserer Website“, so Weigl von Finanztip. Im Extremfall können Sie Ihrem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen, die Zahlung sollten Sie aber niemals komplett einstellen, sondern einen realistischen Abschlag weiterhin bezahlen. Es lohnt sich über einen Anbieterwechsel zu informieren.

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