Energieexperte Benjamin Weigl gibt Tipps
Seit 1. März gelten die Preisbremsen: Darauf kommt es bei Ihrem Abschlag an!
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von Evelyn Rosar
Seit 1. März gelten rückwirkend für Januar und Februar die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme. Was Sie jetzt bei Ihrem Abschlag beachten sollen, erklärt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip im Interview mit RTL-Reporterin Evelyn Rosar.
Sehen Sie das komplette Interview oben im Video.
Prüfen Sie Ihre Abrechnung - mehrere hundert Euro könnten Sie verlieren
„Wenn Sie noch kein Schreiben Ihres Versorgers erhalten haben, fragen Sie nach“, sagt Weigl. „In dem Schreiben steht drin, welche Gesamtentlastung ich für das Jahr 2023 durch die Preisbremse bekomme. Im Optimalfall sollte Ihr Versorger erklären, wie sich Ihr Abschlag dadurch verändert“, klärt der Energieexperte auf.
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Als Faustregel gilt: Wenn ich mehr als 40 Cent beim Strom oder 12 Cent beim Gas zahle, dann sollte sich der Abschlag reduzieren.
Weigl appelliert: „Prüfen Sie dieses Schreiben nach, denn im schlimmsten Fall gehen Ihnen dadurch mehrere hundert Euro verloren. Auf Finanztipp.de haben wir eine Rechenhilfe.“
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Strom & Gas: Wie lange gelten die Preisbremsen?
Die Preisbremsen gelten bis Ende 2023. „Es gibt aber eine Verlängerungsoption. Die Bundesregierung kann noch beschließen, dass sie bis in den April 2024 hinein gelten werden“, sagt Weigl.
Und weiter: „Wir sehen schon Preise für Neukunden, die unter 40 Cent bei Strom oder 12 Cent bei Gas gehen. Für Kunden, die im letzten Jahr ihren Versorger gewechselt haben und in einen teuren Tarif gezwungen wurden, für die sind die Preisbremsen sehr relevant.“
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