Jetzt kommt die Strompreisbremse: Was Sie unbedingt beachten müssen!
Warum ich einen monatlichen Strom-Abschlag von 5.687 Euro zahlen sollte – und wie ich es verhinderte
von Christian Berger
5.687 Euro für Strom. Monatlich! Als die von seinem Stromanbieter berechnete neue Abschlagszahlung im Mailpostfach lag, staunte unser Autor nicht schlecht. Schließlich wohnt er in einem ganz normalen Einfamilienhaus, mit ganz normalem Stromverbrauch. Doch dieses Beispiel zeigt auch: Es lohnt, sich die Schreiben mal ganz genau anzuschauen!
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Ich hatte an dieser Stelle berichtet, dass ich elektronische Post von meinem Stromanbieter bekommen hatte. Titel: Ihr neuer Abschlagsplan liegt bereit. Der hatte es allerdings in sich: „Ihr neuer Abschlag ohne Preisbremse beträgt 5.722 Euro pro Monat“, stand da. Und: Mit staatlicher Entlastung seien es „nur“ noch 5.687 Euro. Pro Monat wohlgemerkt! Das wären 68.244 Euro im Jahr!
Nach einem ersten Augenblick des Erstaunens und leicht aufkeimender Panik tat ich das, was ich jedem Stromverbraucher nur raten kann. Ich rechnete. Wir zahlen einen Preis von 53 Cent pro Kilowattstunde und einen jährlichen Grundpreis von 121,57. Durch die Strompreisbremse reduziert sich mein Arbeitspreis für 80 Prozent meines Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh. Das immerhin stand korrekt in der Berechnung meines Versorgers.
- Mein prognostizierter Jahresverbrauch liegt bei für ein Reihenhaus recht typischen 3.635 Kilowattstunden.
- Aber 3.635 mal 40 Cent + Grundpreis geteilt durch 12 Monate macht dann einen Abschlag von 131 Euro – und nicht 5.687 Euro.
Da hat sich also jemand (ein Mensch, ein Programm?) verrechnet, ist meine Annahme. Es braucht jetzt allerdings etwas Durchhaltevermögen, um mit dem Versorger Kontakt aufzunehmen. Auf der Webseite wird schon präventiv um Geduld bei der Beantwortung von Fragen gebeten. Der Anruf führt auch erst einmal in eine Warteschleife. Dann unterhält sich eine Computerstimme mit mir. Geduldig arbeite ich mich weiter vor, bis es tatsächlich die Frage gibt, ob ich meinen Abschlag ändern möchte. Ja, das möchte ich. Ich nenne also den realistischen Abschlagsbetrag. Anschließend bekomme ich Bestätigungs-Mail, dass mein Anliegen beantwortet wird.
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Das beruhigt erst einmal nur bedingt. Aber eine Woche später weiß ich: Es hat sich gelohnt. Mein Versorger kommt auf einen Abschlag von 130 Euro. Damit kann ich leben. Ich kann aber nur jedem Verbraucher raten, die Abschlagspläne genau durchzurechnen. In meinem Fall war der Fehler so absurd hoch, dass es eine Selbstverständlichkeit war. Aber es lohnt sich generell. Die Versorger müssen Millionen Abschlagspläne anpassen.
Dabei gilt die Formel:
- Für 80 Prozent ihres letzten Strom-Jahresverbrauchs gilt ein reduzierter Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Wenn Sie einen Strompreis von mehr als 40 Cent pro Kilowattstunden zahlen müssen, greift bei diesen 80 Prozent die Strompreisbremse.
- Für die letzten 20 Prozent des Strom-Jahresverbrauchs zahlen sie den vollen Preis.
Es ist also eine sehr individuelle Berechnung. Haben Sie deshalb etwas Verständnis für mögliche Fehler bei der Berechnung durch ihren Verbraucher. Aber rechnen Sie nach! Auch beim Gaspreis. Es lohnt sich! Und falls ihr Versorger anders als meiner nicht reagieren sollte: Sie haben das Recht zum Widerruf von zu hohen Lastschriften. Ohne Angabe von Gründen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben: Kontaktieren Sie unbedingt in diesem Fall einen Rechtsanwalt, um teure Mahnverfahren zu vermeiden. Ansonsten werden die Verbraucherzentralen ihnen mit Rat und Tat helfen! Nur nichts tun ist keine Option!
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