Zahnersatz, Füllung, VorsorgeKosten beim Zahnarzt: Was zahlt die Krankenkasse, was muss ich selbst zahlen?

Aua, ist das teuer: Der erste Schmerz kommt, bevor die Zahnarztbehandlung überhaupt anfängt. Denn Zahnreinigung, Füllung, Brücke können ordentlich ins Geld gehen. Welche Kosten die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wann man selbst zahlen muss.
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Zahnärzte müssen über Kosten und Alternativen aufklären
Die Kunststofffüllung für den Backenzahn oder die professionelle Zahnreinigung: Einige Leistungen beim Zahnarzt zahlen Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche.
Doch manchmal tun sie das, weil sie vorab nicht optimal aufgeklärt wurden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet.
Dabei haben Zahnärzte und -ärztinnen die Pflicht, bei privat zu zahlenden Behandlungen auf Alternativen hinzuweisen. Also auch auf Kassenleistungen, die für gesetzlich Versicherte kostenlos sind.
Ein Überblick, was genau die gesetzliche Krankenkasse zahlt - und wann man selbst in die Tasche greifen muss:
Kosten für Füllungen
Bei Füllungen haben gesetzlich Versicherte laut Verbraucherzentrale Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Lösung. Genauer gesagt: auf Amalgam im Seitenzahnbereich und auf Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich.
Ob Kassenleistung oder privat gezahlt: Hat die Füllung Mängel, an denen man keine Schuld trägt, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin kostenlos nachbessern oder neu anfertigen. Diese sogenannte Gewährleistungspflicht gilt zwei Jahre lang - auch für Zahnersatz.
Kosten für Zahnersatz
Auch Zahnersatz kann teuer werden. Die Verbraucherzentrale gibt daher den Tipp: Wer eine Prothese, Brücke oder Krone braucht, sollte nach drei Lösungen fragen: nach einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren.
Der günstigste Preis ist der für die sogenannte Regelversorgung. Wichtig zu wissen: Auch bei dieser Lösung trägt die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Prozent.
Wer sein Bonusheft gut geführt hat, also regelmäßige Vorsorgetermine nachweisen kann, darf auf bis zu 75 Prozent hoffen. Kann man ein geringes Einkommen nachweisen, etwa weil man BAföG oder Sozialhilfe empfängt, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung auf Antrag komplett.
Kostenübernahme für Vorsorge
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Erwachsene zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Für Versicherte ebenfalls kostenlos: eine Zahnsteinentfernung pro Jahr.
Von Zahnstein befreit wird der Mund auch bei einer professionellen Zahnreinigung. Sie ist keine Kassenleistung, viele Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten, die meist zwischen 80 und 120 Euro liegen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Nutzen der professionellen Zahnreinigung für die Zahngesundheit wissenschaftlich nicht ausreichend belegt - vor allem nicht für Menschen mit guter Mundgesundheit.
Spar-Tipp für Zahnbehandlung
Patienten können laut der Verbraucherzentrale NRW viel Geld sparen, wenn sie sich von Studierenden der Zahnmedizin behandeln lassen. Denn in der Uniklinik sind die Gebühren für den Zahnersatz reduziert oder es werden nur Materialkosten berechnet. Teilweise erhalten Patienten sogar eine finanzielle Entschädigung, denn die Behandlung dauert länger, weil jeder Schritt besprochen und mehrfach kontrolliert wird.
Weiterer Vorteil: Die Zahnmedizinstudierenden sind meist sehr motiviert und schon in höheren Semestern. Außerdem werden sie durch Assistenz- und Oberärzten beaufsichtigt.
Möglich sind Füllungen, Zahnersatz oder Parodontitisbehandlungen. Ausgenommen sind meist umfangreiche chirurgische und kieferorthopädische Therapien. (dpa/aze)