„Strenght“ statt „Strength“Tattoo-Fail bei Reality-TV-Star Christina Grass! Das sind eure Rechte, wenn’s schiefgeht
Autsch!
Manche Tattoos tun nicht nur beim Stechen weh, sondern auch beim späteren Blick in den Spiegel. So auch bei Reality-TV-Star Christina Grass. Wie sie bei Instagram zeigt, hat sich bei ihrem neuen Tattoo ein Buchstaben-Dreher eingeschlichen. Statt „Strength”, dem englischen Wort für Stärke, steht nun „Strenght“ auf ihrem Arm. Dieses Wort ergibt allerdings gar keinen Sinn. Nur, was kann man als Geschädigter jetzt machen? Welche Rechte ihr habt, wenn das Tattoo ein Fail wird, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
Tattoo-Fail? Das sagt die Rechtsanwältin
„Grundsätzlich kann für ein Tattoo nur Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn das Tattoo objektiv mangelhaft ist und ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im Gespräch mit RTL. Ein Schaden, der zum Beispiel durchs Weglasern entstanden ist.
Wem sein Tattoo nach dem Stechen einfach nicht gefalle, habe wiederum kaum Möglichkeiten, den Tätowierer dafür haftbar zu machen. „Der Tätowierer muss das Ganze nur so umsetzen, wie es nach den Regeln der Kunst erforderlich ist“, sagt Mutschke. Heißt: Ist das Tattoo in Ordnung gestochen? Sind die Linien ungefähr gleich? Das beurteile ein objektiver Dritter, so die Rechtsanwältin.
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Wir halten fest: Wem der Stil des Tätowierers nach dem Stechen nicht gefällt, hat leider wenig Option auf Erstattung. Bei fehlerhaften Tattoos, die zum Beispiel falsch geschrieben oder falsch gestochen sind, können wiederum Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden.