Kartellamt prüft bei mindestens zehn Firmen

Preisbremsen ausgenutzt - haben sich einige Gasversorger die Taschen vollgemacht?

ARCHIV - 10.10.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. Mehrere Gasversorger stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise angesetzt zu haben. (zu dpa «Mehrere Versorger sollen Gaspreisbremse für zu hohe Preise ausnutzen») Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Mehrere Gasversorger sollen die Regeln der Preisbremse ausgenutzt haben, um an höhere Ausgleichszahlungen vom Staat zu kommen.
fru axs vco axs, dpa, Frank Rumpenhorst

Haben sich Gasversorger die Taschen voll gemacht auf Kosten des Staates? Der Verdacht steht jetzt im Raum. Mehrere Gasversorger sollen die Regeln der Preisbremse ausgenutzt haben, um an höhere Ausgleichszahlungen vom Staat zu kommen. Bei mindestens zehn Firmen hat das Kartellamt eine Prüfung eingeleitet. Man wolle den Staat „vor Ausbeutung“ schützen.

Preise für den Endkunden nicht gerechtfertigt?

Mehrere Gasversorger stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen ungerechtfertigt hohe Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher angesetzt zu haben, um beim Staat höhere Ausgleichzahlungen für die Preisbremse zu kassieren. Das Bundeskartellamt spricht von einer zweistelligen Zahl von Versorgern, die „möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben“.

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„Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze seien eingeleitet worden.

„Wir haben die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen.“ Weitere Verfahren bei Fernwärme und Strom stünden bevor. Eine Größenordnung nannte das Kartellamt für diese Bereiche nicht.

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Preisbremsen sollen die Verbraucher entlasten

Die seit Jahresbeginn gültigen Preisbremsen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden.

  • Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde

  • Bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

  • Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat - und damit der Steuerzahler - den Versorgungsunternehmen.

Wie das Kartellamt weiter berichtete, ging den eingeleiteten Verfahren eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren Tausend Anträgen voraus. Aus ihnen seien Preise, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen hervorgegangen. „Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen.“

Stelle man Verstöße fest, müssten unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden. „Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.“

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten einen Missbrauch der Entlastungsregeln. Damit soll verhindert werden, dass Energieversorger durch Erhöhung der Endkundenpreise eine höhere Ausgleichszahlung erhalten, obwohl es dafür keinen Grund durch gestiegene Kosten gibt. (dpa/eku)

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