Bis zu fünf Jahre Gefängnis!Pampasgras, Cannabis, Salbei: Diese Pflanzen sind in euren Gärten verboten

Aerial view, taken by drone, depicting a senior man, wearing straw hat and check shirt, watering a colorful flowerbed on his garden lawn. The man has various items of garden equipment - trowels, clippers, a bucket for garden waste - at his side.
Bunte Blumen, wilde Sträucher, im Garten können wir unserer Kreativität freien Lauf lassen - bis auf ein paar Ausnahmen!
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Im eigenen Garten können wir alles anpflanzen, was uns gefällt?
Leider nicht! Denn einige Pflanzen sind von der EU verboten. Und nicht nur das: Es droht im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Was wir anbauen dürfen – und was auf keinen Fall.

Warum ist der Anbau mancher Pflanzen verboten?

Schön grün, gerne bunt blühend und möglichst vielfältig soll er sein! Garten-Fans toben sich gerne mit unterschiedlichen Pflanzen in ihrer eigenen grünen Oase aus. Allerdings: Wer seinen Garten verschönern will, sollte sich vorher darüber informieren, welche Pflanzen überhaupt legal sind.

Laut „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ sind zum einen bestimmte invasive Arten verboten, weil diese heimische Pflanzen verdrängen können. Andere Arten sind verboten, weil sie unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen.

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Welche Strafe droht beim Anbau verbotener Pflanzen?

Wer Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, trotzdem anbaut, kann laut BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Werden die Pflanzen nur zum Eigengebrauch und in geringen Mengen angebaut, kann das Gericht von einer Bestrafung absehen. Eine Garantie gibt es hierfür aber nicht.

Wer trotzdem wenig scharf auf rechtlichen Ärger ist, sollte jetzt genau aufpassen! Diese Pflanzen solltet ihr besser nicht anbauen:

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Pampasgras

Pampasgras an einem Bach, Chile / pampa grass at a creek, Chile
Pampasgras kennen wir alle aus Trockenblumensträußen. Eine spezielle Art sollten wir aber auf keinen Fall anpflanzen: Das Anden-Pampasgras gehört zu den invasiven Pflanzenarten.
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Kein Trockenblumenstrauß ohne Pampasgras! In den letzten Jahren haben wir das Ziergras zu Hauf als langlebiges Deko-Element gesehen. Das ist auch völlig in Ordnung.

Anpflanzen sollten wir aber vor allem eine Unterart nicht: Das sogenannte Anden-Pampasgras – auch als Purpur-Pampasgras bekannt – aus Südamerika. Dieses gehört zu den invasiven gebietsfremden Pflanzenarten, die hierzulande nicht eingeführt und angepflanzt werden sollen, weil sie unsere heimischen Pflanzen verdrängen könnten.

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Azteken-Salbei

Salvia flowers blooming in field, Fatima Valley, Chilecito, La Rioja Province, Argentina (Foto: picture alliance / VisualEyze)
Wunderschön, aber illegal: der Azteken-Salbei.
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Der Azteken-Salbei – auch unter den Namen Götter-Salbei oder Wahrsage-Salbei bekannt – sieht sehr hübsch aus mit seinen lila Blüten. In seinen Blättern stecken allerdings terpenoide Salvinorine, also Wirkstoffe, die beim Kauen Halluzinationen hervorrufen. Alle Pflanzenteile des Azteken-Salbeis sind darum verboten.

Schlafmohn

Peter Steffen
Auch Schlafmohn fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.
deutsche presse agentur

Ebenfalls hierzulande verboten ist der Schlafmohn oder Arzneimohn. Der Grund: Der Milchsaft des Schlafmohns wird zur Herstellung von Heroin und Morphium genutzt. Zwar kann man die Samen der Pflanze außerhalb von Deutschland kaufen, anbauen darf man sie hier aber nur mit Ausnahmegenehmigung.

Tipp: Wer dennoch gerne Mohn anpflanzen möchte, sollte Klatschmohn wählen. Dieser ist zwar ebenfalls leicht giftig, wird aber nicht als Betäubungsmittel eingestuft.

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Cannabis (Hanf)

ARCHIV - 22.02.2024, Hamburg: Cannabispflanzen (ca. 4 Wochen alt) in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. (zu dpa: «Dreyer rechnet nicht mit Scheitern von Cannabis-Gesetz») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Künftig könnte auch der Anbau von weiblich blühenden Hanfpflanzen erlaubt sein.
dpa, Christian Charisius

Bei der Hanfpflanze wird unterschieden zwischen der weiblichen und der männlichen Pflanze. Warum? Nur aus der weiblichen Pflanze lässt sich Cannabis herstellen.

Bisher war es verboten, die weibliche Pflanze im eigenen Garten anzubauen. Auch von der männlichen Hanfpflanze durften maximal drei Pflanzen pro Haushalt wachsen.

Im Zuge des bereits im Februar vom Deutschen Bundestag beschlossenen Cannabisgesetzes, über das am 22. März vom Bundesrat beraten wird, soll sich das künftig ändern. So sollen laut Bundesgesundheitsministerium künftig maximal drei weiblich blühende Pflanzen straffrei privat zum Eigenkonsum angebaut werden dürfen – pro volljähriger Person im Haushalt.

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Cocastrauch

Echter Kokastrauch
Die Blätter des Cocastrauchs werden zur Herstellung von Kokain genutzt.
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Ebenfalls in Verbindung mit Rauschmitteln steht der aus Südamerika stammende Cocastrauch. Seine Blätter enthalten Alkaloide wie beispielsweise Ecgonin und Hygrin und werden unter anderem zur Herstellung von Kokain genutzt. Auch die Samen und alle restlichen Pflanzenteile sind verboten und dürfen darum nicht angebaut werden.

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Invasive Pflanzenarten

Darüber hinaus für den Anbau verboten sind laut EU unter anderem folgende invasive, gebietsfremde Pflanzen:

  • Brasilianisches Tausendblatt (Myriophyllum aquaticum)

  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

  • Durchwachsener Knöterich (Persicaria perfoliata)

  • Flutendes Heusenkraut (Ludwigia peploides)

  • Gelbe Scheincalla (Lysichiton americanus)

  • Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)

  • Götterbaum (Ailanthus altissima)

  • Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora)

  • Großer Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides)

  • Hahnenfußähnlicher Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides)

  • Karolina-Haarnixe (Cabomba caroliniana)

  • Karottenkraut (Parthenium hysterophorus)

  • Kreuzstrauch (Baccharis halimifolia)

  • Kudzu (Pueraria montana var. lobata)

  • Lästiger Schwimmfarn (Salvinia molesta)

  • Persischer Bärenklau (Heracleum persicum)

  • Sosnowskyi Bärenklau (Heracleum sosnowskyi)

  • Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes)

  • Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major)

  • Weidenblatt-Akazie (Acacia saligna)

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