Dafür werden FFP2-Masken im Einzelhandel PflichtHessen lockert die Corona-Maßnahmen: Ohne 2G-Nachweise in alle Geschäfte

Schluss mit der 2G-Regel im Einzelhandel. Ab Montag, 7. Februar können die Hessen sämtliche Geschäfte betreten, ohne Impf- oder Genesenen-Nachweise vorzeigen zu müssen. Das hatte Ministerpräsident Volker Bouffier am 2. Februar im Landtag in Wiesbaden erklärt. Alle Regeln will man aber nicht über Bord schmeißen. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Deshalb werde künftig für den gesamten Einzelhandel in Hessen das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben.
+++Aktuelle Corona-Nachrichten im Live-Ticker bei RTL.de+++

2G-Regel gilt nicht mehr im Einzelhandel

Bisher konnte man in Hessen ohne 2G-Nachweise nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken betreten. Bouffier erklärte, es mache keinen Sinn mehr, zwischen Geschäften des Grundbedarfs und den übrigen Einzelhändlern zu unterscheiden. Außerdem stehe die Branche unter einem enormen Druck.

Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. In mehreren Bundesländern ist Shopping ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis bereits wieder erlaubt, weil Gerichte die Regel gekippt hatten.

Veranstaltungen mit bis zu 10.000 Zuschauern

Zudem kommt in Hessen die begrenzte Rückkehr von Zuschauern bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent dürfen bis zu 10.000 Menschen dabei sein.

In Innenräumen soll die zulässige Auslastung bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauenden liegen. Für die Besucher gilt grundsätzlich die 2G-plus-Regel.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Abschied von Hotspot-Regelung

Da die Situation an den Kliniken laut Landesregierung aktuell „beherrschbar“ sei, wird nun auch die Hotspot-Regelung aufgehoben. Diese schrieb verschärfte Maßnahmen vor, sobald Städte und Landkreise eine Inzidenz von über 350 erreicht hatten. Die Begründung der Aufhebung: Die Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender, aber weniger Infizierte erkranken so schwer, dass sie auf die Intensivstation müssen.

Statt der Hotspot-Regel gilt landesweit 2G-Plus in Innenräumen – unabhängig von der Inzidenz. Die Regel greift bei Veranstaltungen ab zehn Personen, in Museen, Galerien, Schlössern und Gedenkstätten, in Sportstätten und bei touristischen Übernachtungen. (dpa/cli/gmö)