Nach Straßenblockaden in Berlin
Polizeipräsidentin: Beamte dürfen Gewalt gegen Klimakleber anwenden

Die Polizei darf Gewalt anwenden, wenn Klimaaktivisten die Straße trotz Aufforderung nicht verlassen. Das stellt Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Sonntag in der „Berliner Morgenpost“ klar. Damit reagiert sie auf Vorwürfe der Polizeigewalt bei Straßenblockaden der „Letzten Generation“ in Berlin.
Straßenblockaden der „Letzten Generation“: Polizeigewalt-Vorwürfe nach Video aus Berlin
Der Hintergrund der Vorwürfe: Nach einem Klimaprotest der Gruppe „Letzte Generation“ in Berlin kursiert im Internet ein aufsehenerregendes Video. Darin ist zu sehen, wie ein Polizist einem auf der Straße sitzenden Aktivisten Schmerzen androht, falls er die Fahrbahn nicht räume. Anschließend packt der Polizist den Mann und trägt ihn von der Straße. Der Mann schreit dabei laut auf. Die Berliner Polizei kündigte an, den Inhalt des Videos auf mögliches Fehlverhalten von Beamten zu untersuchen. Polizeipräsidentin Barbara Slowik will diesen Einzelfall nicht bewerten.
Barbara Slowik: Polizei darf Gewalt anwenden
Generell gelte: „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an“, so Slowik. Dafür gebe es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in Deutschland das Gewaltmonopol habe, Gewalt anwenden dürfe. Eine Voraussetzung: Die Polizei müsse dabei deutlich machen, dass „die angekündigten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können.“
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Polizei wende keine expliziten Schmerzgriffe an
Slowik weist darauf hin, dass die Polizei keine sogenannten Schmerzgriffe, die explizit Schmerzen auslösen sollen, anwende. Jedoch könnten einige Griffe schmerzhaft sein, wenn sich jemand schwer macht, fallen lässt oder in eine andere Richtung bewegt. „Darüber sollen die Kollegen schon aufklären“, sagt die Polizeipräsidentin.
Weil vielen Menschen nicht bewusst sei, was die Polizei dürfe und was nicht, würden legitime Maßnahmen als unrechtmäßige Polizeigewalt aufgefasst. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs müsse aber immer verhältnismäßig sein, so Slowik. „Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.“ (dpa/aib)
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