Vielen Menschen sind unsicherPositiver Corona-Selbsttest: Muss ich den jetzt immer noch melden?

Man wearing face mask holding Covid-19 rapid antigen test cassette with negative result of rapid diagnostic test. Self-testing kit at home
Viele Menschen testen sich zu Hause und fragen sich: Muss ich einen positiven Test jetzt irgendwo melden?
Daria Nipot, iStockphoto, iStock/Daria Nipot

Die Corona-Inzidenz sinkt. Jeder weiß: Die Zahlen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Nur bestätigte PCR-Fälle werden gemeldet. Zudem ist davon auszugehen, dass immer mehr Menschen einen zu Hause durchgeführten positiven Selbsttest nicht melden oder offiziell bestätigen lassen. Muss man das denn noch?
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Kein infektionsfreier Sommer

Manche Epidemiologen, wie der Mikrobiologe Prof. Timo Ulrichs, befürchten: Bei der derzeit immer noch hohen Zahl an Corona-Infektionen droht uns der Frühlingseffekt verloren zu gehen. Auch Corona-Experte Christian Drosten ist sich sicher: Einen infektionsfreien Sommer werden wir nicht erleben. Zu ansteckend ist die Omikron-Variante des Virus. Zwar sinkt die vom RKI herausgegebene Inzidenz zurzeit - doch wie aussagekräftig sind die Zahlen noch? Manche Bundesländer melden nach, die Gesundheitsämter sind überlastet und es werden nur PCR-Tests in der RKI-Statistik erfasst. Das ergibt eine wahrscheinlich sehr hohe Zahl von Fällen, die nie Eingang in die Statistik finden.

Eine Meldepflicht gibt es nicht - auf Bundesebene

Ein anderer Grund für die Unsicherheit: Viele Menschen testen sich mittlerweile nur zu Hause und begeben sich dann selbst in die verpflichtende Selbstisolation. Informiert man sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), so scheint das so auch seine Gültigkeit zu haben. Die Frage: „Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?“, beantwortet das Ministerium ganz klar mit: „Nein, eine Meldepflicht gibt es nicht.“ „Aus Bundessicht ist eine Meldung nicht nötig“, bestätigt man uns bei der Pressestelle des BMG. Allerdings gelte nach wie vor die Empfehlung, einen kostenfreien und offiziellen Antigen-Bürgertest oder PCR-Test zur Bestätigung durchführen zu lassen. Doch wie immer in Sachen Infektionsschutzmaßnahmen gilt: Was auf Bundesebene gilt, gilt nicht unbedingt auf anderen Ebenen.

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Aber: Land toppt Bund, Kommune toppt Land

Denn Krankenhausplanung und der öffentliche Gesundheitsdienst sind Ländersache. Und in NRW gilt in der seit dem 31. März gültigen Version der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung nach wie vor: „Personen, die ein positives Testergebnis eines Corona-Selbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test (Kontrolltest) zu unterziehen.“ Die öffentliche Gesundheitsvorsorge durch die Gesundheitsämter selbst aber ist im Wesentlichen eine Sache der Kommunen, weswegen die Regeln dort noch strenger aussehen. In Köln beispielsweise gilt, dass auch ein positiver Selbsttest „unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet“ werden muss. Das Beispiel zeigt: Wer sichergehen will, die Regeln zu befolgen, sollte sich bei seiner Kommune informieren.

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Isolation und Quarantäne bleiben - aber vielleicht bald kürzer?

Wer einen positiven Test, ob nun Selbst-, Bürgertest oder PCR-Test hat, unterliegt selbstverständlich nach wie vor den Bestimmungen der Selbstisolation und Quarantäne, bestätigt uns auch der Sprecher des BMG. Eine Ordnungsverfügung der Gesundheitsämter ist hier schon länger nicht mehr nötig. Für Arbeitnehmer ist der Fall aber oft sowieso klar: Nur der offizielle Test bestätigt dem Arbeitgeber, dass ein Erscheinen am Arbeitsplatz wegen einer auch symptomlosen Infektion nicht möglich ist. Aktuell wird allerdings politisch diskutiert, ob die Anzahl der Tage in Selbstisolation im Falle einer Infektion auf fünf Tage sinken soll.

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