Diese (Quarantäne)-Regeln gilt es zu beachten Positiver Selbsttest! Was muss ich jetzt tun?

Haben Sie Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Co. und wollen eine Covid-19-Erkrankung ausschließen, helfen Selbsttests für zu Hause. Sie können das Coronavirus Sars-CoV-2 als Auslöser sicher identifizieren und auch die neue Virus-Variante Omikron erkennen. Aber wie soll man reagieren, wenn beim Testkärtchen tatsächlich der untere rote Strich erscheint?
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Schnell- und Selbsttests haben höhere Fehlerquote
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Aber die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal und die Auswertung geschieht durch Labore – das ist teuer. Bei den Antigen-Schnelltests liegt das Ergebnis schnell vor. Auch diese sollten nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Die Auswertung erfolgt aber direkt vor Ort. Selbsttests können mit einem Nasenabstrich erfolgen und sind zu Hause einfach durchzuführen. Aber: Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate.
Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
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PCR-Test zur Bestätigung zwingend notwendig

Ist Ihr Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv, dann sollten Sie einen PCR-Test zur Bestätigung machen. Denn, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf ihrer Webseite: „Ein nachfolgender negativer Schnell- oder Selbsttest hebt einen positiven Schnelltest nicht auf, dies kann nur eine PCR-Testung.“ Vorsichtshalber sollten Sie sich deswegen zu Hause aufhalten und keine anderen Menschen außerhalb ihres Haushaltes treffen, bis das Ergebnis vorliegt. Bei einem positiven PCR-Test greifen dann Quarantäne-Bestimmungen.
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Für diese Personengruppen ist der PCR-Test kostenlos
Kostenlos ist dieser PCR-Test nach positivem Schnell- oder Selbsttest für Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch den Arzt oder einen öffentlichen Gesundheitsdienst eine Corona-Infektion festgestellt wurde, sagt das BMG.
Als Kontaktpersonen gelten dabei natürlich Mitglieder desselben Haushalts, Menschen mit engem räumlichem Kontakt zu Infizierten und solche, die eine Warnung über die Corona-Warn-App erhalten haben. Die Ärztin oder der Arzt wird im letztgenannten Fall nach Symptomen, relevanten Kontakten und Risikoindikationen fragen und dann entscheiden, ob ein PCR-Test oder Antigen-Test durchgeführt werden soll. Diese Regelung gilt auch für Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen.
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Diese (Quarantäne-)Regeln gelten dann

Sobald der PCR-Test positiv ist, werden die Daten vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt geschickt. Dann heißt es: Ab in die Quarantäne. Bisher mussten sich Omikron-Infizierte für mindestens 14 Tage daheim isolieren – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft.
Am 7. Januar fand allerdings der letzte Bund-Länder-Gipfel statt, auf dem neue Corona-Regeln beschlossen wurden. Was neu ist: Die Quarantäne wird verkürzt. Am Freitag (14. Januar) soll die neue Verordnung in einer Bundesratssitzung durchgewunken werden. Vollständig geimpfte Kontaktpersonen, die also schon die Auffrischungs- beziehungsweise Booster-Impfung erhalten haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Gleiches gilt für diejenigen, die in einem Zeitraum von ein bis drei Monaten geimpft wurden oder eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben und somit als genesen gelten.
Alle anderen müssen zehn Tage in Quarantäne und haben die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen per negativem PCR- oder negativem Antigen-Schnelltest freizutesten. Ebenfalls wichtig: Der Betroffene muss 48 Stunden symptomfrei sein, dann wird die Isolation aufgehoben.
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Was Sie ebenfalls beachten sollten
Sie sollten weitere Kontaktpersonen informieren, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und die Corona-Warn-App nutzen, um andere Personen vor einer möglichen Infektion zu warnen.
Einen leichten Krankheitsverlauf können Sie zu Hause auskurieren. Trotzdem sollten Sie so wenig Kontakt wie möglich zu Ihren Haushaltsangehörigen haben. Mahlzeiten sollten getrennt von den anderen zu sich genommen werden. Lüften Sie stets gründlich die Innenräume. Bei einem schweren Verlauf und zunehmenden Beschwerden sollten Sie sich ärztlich beraten lassen - in Ihrer Hausarztpraxis oder unter der Nummer 116 117. Rufen Sie im Notfall - etwa bei akuter Atemnot - die 112 an. (dpa/ija/vdü)
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