Was ihr bei der Mietwagenbuchung beachten solltet Urlaubsfrust statt Urlaubslust! Die miesen Tricks der Autovermieter

Mann übergibt Frau einen Autoschlüssel
Immer wieder versuchen Autovermietungen ihre Kunden über den Tisch zu ziehen - nicht mit uns!
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Zum Urlaubsstart auf 180? Muss nicht sein!
Immer wieder berichten uns Betroffene von miesen Autovermietungs-Tricks, auf die sie reingefallen sind. Die Folge: hohe Nachzahlungen und massenhaft Ärger. Wir verraten euch die miesesten Abzock-Maschen der Anbieter und wie ihr euch davor schützen könnt – damit der Autoverleih nicht zur Spaßbremse wird.
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Mietwagen: Upselling durch zusätzliche Versicherungen

Wer online ein Auto mietet, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch gleich einen rundum Versicherungsschutz abschließen – das empfiehlt sich. Doch: Nicht selten verlangen Autovermietungen bei Übergabe dann nochmal Geld für einen Versicherungsschutz. Doppelt abkassieren lautet die Devise. Wer sich weigert, bekommt kein Auto – das berichteten uns in den vergangenen Jahren zahlreiche Urlauber, die in ihrer Verzweiflung die RTL-Urlaubsretter einschalteten.

So ärgerlich das auch ist – auch Paul Degott, Anwalt für Reiserecht, sieht hier nur eine Option: Wer seinen Urlaub möglichst schnell und ohne große Diskussionen beginnen will, der müsse wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die geforderte Summe zahlen. Zwar könne man beispielsweise in Spanien die sogenannte Touristenpolizei hinzuziehen, doch wie die entscheidet? Das stünde in den Sternen ...

Einen Vorteil hätten jene Urlauber, die über einen auch in Deutschland ansässigen Anbieter gebucht haben. Dann habe man die Möglichkeit, die geforderte Summe unter Vorbehalt zu zahlen und sie nach dem Urlaub in der deutschen Niederlassung zurückzufordern. „Zwar sind die größeren Anbieter mit deutschen Niederlassungen in der Regel ein paar Euro teurer, aber man ist auf der sicheren Seite“, so der Experte.

Eure Meinung interessiert uns: Stimmt ab!

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Im Ausland und der Sprache nicht mächtig? Manche Verträge gibt’s nur auf Spanisch

Eine weitere Masche wurde uns aus Spanien gemeldet: Verträge wurden Urlaubern nur in der Landessprache zum Unterschreiben vorgelegt. Erst in der E-Mail-Bestätigung gab es dann die deutsche Version. Und die hatte es in sich! Ohne es zu wissen, wurden den Urlaubern neben der üblichen Kaution und der Summe für zusätzliche Fahrer teure Zusatzleistungen – Windschutzscheibenschutz und Haftungsreduzierung – verkauft. Und auch gleich auf der Kreditkarte belastet.

Lese-Tipp: Achtung, Mietwagenfalle! Worauf ihr beim Vertrag dringend achten solltet

„Augen auf“ gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Unterschreiben von Verträgen! „Man sollte niemals leichtsinnig etwas unterschreiben, wenn man den Inhalt nicht versteht“, mahnt Paul Degott. Zwar könne man nicht grundsätzlich darauf bestehen, dass einem im Ausland ein Schreiben in der Muttersprache oder auf Englisch ausgehändigt wird, doch im Fall müsse man sich Hilfe hinzuholen – beispielsweise von anderen Urlaubern. Dass es im besagten Fall offenbar eine deutsche Version des Vertrags gab, diese jedoch nicht präsentiert wurde, könne durchaus eine Masche sein. Dennoch gelte: Wer etwas unterschreibt, das er nicht versteht, muss am Ende die Konsequenzen tragen. „Auch hier lohnt es sich gegebenenfalls, bei einem größeren Anbieter zu buchen“, erklärt der Anwalt. Die wichtigsten Unterlagen gebe es hier nämlich in der Regel in verschiedenen Sprachen.

Im Video: Vorsicht vor diesen Abzocker-Maschen im Urlaub

Mietwagen-Maschen nicht nur bei Abholung! Noch mehr Tricks – noch mehr Ärger

Hat man die Übergabe des Mietwagens erfolgreich hinter sich gebracht, können weitere, böse Überraschungen auf Kunden warten. Manche Probleme treten nämlich erst dann auf, wenn man den Mietwagen bei Abreise wieder abgibt.

Lese-Tipp: Urlauber bucht Mietwagen auf Mallorca – dann wird ihm sein verspäteter Flug zum Verhängnis

Trotz Vollkasko-Versicherung! Schäden am Mietwagen werden teuer in Rechnung gestellt

Unverhoffte Unfälle im Urlaub können die Urlaubsfreude schnell mindern. Gut, wenn man einen umfassenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Oder schützt eine Vollkasko-Versicherung gar nicht VOLL?

„Wenn Schäden in Rechnung gestellt werden, obwohl eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, ist dies schon quasi betrügerisch.“ Allerdings müsse man klären, ob nicht bestimmte Schäden schon im Vorfeld von der Versicherung ausgeschlossen wurden – dann wäre dieses Vorgehen rechtlich sauber. Wofür Urlauber jedoch keinesfalls in die Verantwortung gezogen werden dürfen: sogenannte Verschleißschäden. Dazu gehört beispielsweise eine defekte Kupplung oder ein durch Verschleiß defekter Reifen. „Ein Verschleißschaden ist weder vom Mieter noch von der Vollkaskoversicherung zu übernehmen. Denn die Vollkaskoversicherung versichert ‘Schäden’, also die Folgen eines Unfalls und Schadensereignisses.“

VORschäden werden (nochmal) in Rechnung gestellt

Um Schäden am Fahrzeug geht es auch bei dieser Masche: Schäden, die bei Übernahme bereits am Auto waren, werden den nachfolgenden Mietern in Rechnung gestellt. Wie dreist! Wie das passieren kann? Ganz einfach: Schäden, die bereits vorhanden sind, werden im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert. Fällt das dem Urlauber nicht auf, kann im Nachhinein behauptet werden, es handle sich um neue Dellen oder Kratzer.

Lese-Tipp: Küssen verboten! Diese schrägen Verkehrsregeln gelten im Ausland

Ein Vorgehen, das auch Paul Degott nicht neu ist: „Ich kann nur dringend empfehlen – jeder hat ein Handy – den Mietwagen vor Übernahme und Unterschrift von allen Seiten zu fotografieren.“ Insbesondere schon vorhandene Schäden sollte man ausreichend dokumentieren. Im Streitfall seien solche Beweise nämlich das A und O. Außerdem müsse im Übergabeprotokoll jeder Schaden – also jede Delle, jede Schramme, jede Beule und jeder sonstige Defekt – aufgelistet sein. „Man sollte sich hier nicht unter Zeitdruck setzen lassen.“ Dieses Protokoll stelle am Ende nämlich den Beweis dafür dar, dass ein bestimmter Schaden bereits vorhanden war. Und für den Mieter ist es die Absicherung, im Nachhinein nicht für Schäden haftbar gemacht zu werden, für die man gar nichts kann.

Interessant: Autovermietungen seien nicht verpflichtet, einen Schaden reparieren zu lassen, wie Paul Degott erklärt. Auch nicht, wenn ein Urlauber dafür zur Kasse gebeten wurde.Und so kann es durchaus vorkommen, dass ein und derselbe Schaden mehreren Urlaubern in Rechnung gestellt wird – wenn diese nicht wachsam genug sind!

Die RTL-Urlaubsretter helfen auch euch!

Habt auch ihr mit Reisemängeln zu kämpfen, Probleme mit eurem Urlaubshotel oder dem Reiseveranstalter? Wendet euch an die RTL-Urlaubsretter, wenn euer Urlaub zum Horrortrip zu werden droht und schickt eine E-Mail an Urlaubsretter@rtl.de.