Erste Kunden werden bereits entschädigt

Mastercard zahlt 300 Euro wegen eines Datenlecks

Mastercard
Die Kreditkartenfirma will nun knapp 2.000 Kunden eine Summe von 300 Euro überweisen.
deutsche presse agentur

Das Kreditkartenunternehmen Mastercard lockt mit einer Einmalzahlung von 300 Euro. Was man dafür tun muss? Opfer eines Datenlecks sein und auf juristische Schritte verzichten. Knapp 2.000 Betroffene haben nun die Wahl.

Erst Klageverzicht, dann Entschädigung

Die Hackerattacke liegt bereits etwas zurück. Denn erst im Sommer 2019 wurden Daten von etwa 90.000 Kundinnen und Kunden gestohlen und anschließend im Netz veröffentlicht. Wie der „Spiegel“ nun berichtet, sollen circa 2.000 Kunden des Kreditkartenunternehmens nun entschädigt werden. Der Haken? Sie müssen von einer Klage absehen. Nur dann winken ihnen 300 Euro.

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Wer also eine E-Mail mit dem Betreff "Vergleichsangebot – Mastercard Priceless Specials Datenleck" erhalten hat, sollte diese keineswegs ungelesen in den Papierkorb verschieben. Sie beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Verzicht auf eine Anzeige wegen Datendiebstahl.

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Die Prüfnummern konnten bei dem Hackerangriff nicht erbeutet werden. Dafür haben die Täter neben den Anschriften und Telefonnummern auch die vollständigen Kreditkartennummern abgegriffen und anschließend geleakt. Offenbar soll ein Bonusprogramm die Sicherheitslücke gebildet haben.

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Den Geschädigten bot Mastercard im Anschluss Austauschkarten mit neuen Kartennummern an. Dieser Schritt ging einigen Kunden offenbar nicht weit genug, sodass die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) juristische Schritte gegen das Unternehmen angestrebt hatte. Eine Betroffene hatte sogar auf ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro geklagt – zwischen Mastercard und der Klägerin wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt.

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In den verbleibenden Fällen hatten betroffene Kunden das Nachsehen. Das Kreditkartenunternehmen begründete den Vorfall durch ein Datenleck bei einem Auftragsdienstleister. Das Unternehmen selbst habe die Daten nach den hohen Datenschutzstandards der Kreditkartenbranche behandelt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigten den Rechtsspruch.

Guter Wille oder schlechtes Gewissen?

Feststeht: Die 300 Euro sollen im Mai an die betroffenen Kundinnen und Kunden ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie bis Ende März den Bedingungen von Mastercard zugestimmt haben. Das Angebot gilt zudem auch nur für Kunden, die sich bislang vom EuGD vertreten ließen. Das heißt: Wer verzichtet, wird belohnt. Oder auch nicht? (rdr)

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