Der Bundesländer-Überblick
Maskenpflicht in Bus und Bahn: Was jetzt in den Bundesländern gilt
Ab zweitem Februar ist Schluss mit der Maske – in jedem Fall im Fernverkehr. Das hat die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen. Wie es für den regionalen öffentlichen Nahverkehr aussieht, regelt allerdings jedes Bundesland für sich selbst. Hier gibt es mitunter einige Unterschiede: einige Bundesländer haben die Maskenpflicht in Bus und Bahn bereits abgeschafft, andere planen das erst noch für ein bestimmtes Datum und halten aktuell noch an der Maskenpflicht fest.
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Diese Länder haben die Maskenpflicht bereits abgeschafft
Vorreiter in Sachen Abschaffung der Maskenpflicht in Bus, Bahn, Tram, S- und U-Bahn sind folgende Bundesländer:
- Sachsen-Anhalt (seit dem 8. Dezember 2022)
- Bayern (seit dem 10. Dezember 2022)
- Schleswig-Holstein (seit dem 1. Januar 2023)
- Sachsen (seit dem 16. Januar 2023)
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Diese Länder planen, die Maskenpflicht im Nahverkehr abzuschaffen
Im Großteil der Bundesländer ist die Maskenpflicht im ÖPNV noch in Kraft. Spätestens zum 3. Februar gilt dann aber einheitlich für ganz Deutschland keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn – Im Regional- wie auch im Fernverkehr.
- Berlin (zum 2. Februar 2023)
- Brandenburg (zum 2. Februar 2023)
- Bremen (zum 2. Februar 2023)
- Hamburg (zum 1.Februar 2023)
- Hessen (zum 2. Februar 2023)
- Mecklenburg-Vorpommern (zum 2. Februar 2023)
- Niedersachsen (zum 2. Februar 2023)
- Nordrhein-Westfalen (zum 1. Februar 2023)
- Rheinland-Pfalz (zum 2. Februar 2023)
- Saarland (zum 2. Februar 2023)
- Thüringen (zum 3. Februar 2023)
Maskenpflicht im Gesundheitswesen?
Ganz von allen Corona-Regeln verabschieden können wir uns allerdings noch nicht. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht noch im Gesundheitswesen – also in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, plädiert jetzt für ein Ende der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte Reinhardt der „Welt“. Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts selbst entscheiden können. „Menschen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, sollten eigenverantwortlich eine Maske aufsetzen oder mit dem Arzt vereinbaren, dass sie zu Randzeiten der Sprechstunde vorbeikommen.“ (khe/mit dpa)
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