Sie werden nicht nur zur Kasse gebeten

Letzte Generation: Welche Strafen gibt es für die Protestaktionen der Klimakleber?

04.07.2023, Sachsen, Leipzig: Polizeibeamte heben zwei Klimaaktivisten der Gruppe «Letzte Generation» von einer Straße. Nur wenige Minuten nach dem Freispruch für fünf Mitglieder der «Letzten Generation» vom Vorwurf der Nötigung haben die Klimaaktivisten eine Hauptverkehrsstraße blockiert. Zehn Frauen und Männer setzten sich auf eine Kreuzung und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise. Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Klimaaktivisten der Letzten Generation geraten immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz.
hsc mre, dpa, Hendrik Schmidt

Klimakleben schützt vor Strafe nicht!
Die Klimaaktivsten der Letzten Generation machen seit 2022 regelmäßig mit Sitzblockaden auf Straßen, aber auch mit anderen Aktionen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Dadurch geraten die Aktivisten aber auch selbst in den Fokus von Polizei und Staatsanwaltschaft. Welche Strafen für die Protestaktionen der Letzten Generation verhängt werden, lesen Sie hier!

Letzte Generation: Sachbeschädigung und Co. - Das sind die Straftatbestände der Klimakleber

Bei den Straftatbeständen geht es zumeist um unterschiedliche Delikte wie Sachbeschädigung, Nötigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Mittelpunkt der der strafrechtlichen Betrachtung stehen dabei regelmäßig die Straßenblockaden der Letzten Generation, mit denen die Aktivisten ihre Ziele verfolgen.

Im Video: Letzte Generation besprüht Luxus-Geschäft auf Sylt!

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Letzte Generation: Mit diesen Strafen müssen die Klimakleber rechnen

In der Regel werden die Klimakleber der Letzten Generation zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Doch nicht immer werden die Aktivisten „nur“ zur Kasse gebeten: In zahlreichen Fällen wurden die Teilnehmende an Protestaktionen auch zu Freiheitsstrafen von zum Teil mehreren Monaten verurteilt.

Lese-Tipp: Klimakleber: Wie finanziert sich die Letzte Generation?

Strafen für die Klimakleber: Das bisher härteste Urteil für die Letzte Generation

Das Amtsgericht in Heilbronn
Amtsgericht in Heilbronn. Foto: Sebastian Gollnow
deutsche presse agentur

Im April 2023 verhängte etwa das Amtsgericht Heilbronn Freiheitsstrafen von drei, vier und fünf Monaten ohne Bewährung gegen zwei Männer und eine Frau. Für die Umweltaktivisten stellt das Strafmaß das bisher härteste Urteil dar, das die deutsche Justiz bislang gegen die Gruppe ausgesprochen hat. Begründet wurde die Härte des Urteils damit, dass die Aktivisten sich nur wenige Stunden nach ihrer letzten Verurteilung wieder auf der Straße festgeklebt hätten und während ihrer Verhandlung ankündigten, es auch weiterhin zu tun.

Lufthansa-Konzern verlangt Schadenersatz von den Umweltaktivisten der Letzten Generation

Im Juli kündigte der Lufthansa-Konzern an, dass er Schadenersatz nach den Flughafen-Bockaden durch die Letzte Generation verlangen wolle. Die Klimakleber hatten zuvor die Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg blockiert, wodurch es zu dutzenden ausgefallenen Flügen gekommen sei. Anders als bei Blockaden des Straßenverkehrs könnte ein wirtschaftlicher Schaden an Flughäfen möglicherweise leichter berechnet werden.

Im Video: Letzte Generation blockiert Reiseverkehr an Flughäfen

Der Klimaaktivisten der Letzten Generation bewegen sich immer wieder am Rande der Legalität und darüber hinaus und müssen deshalb damit rechnen, dass ihre Aktionen weiterhin entsprechend geahndet werden. (dki)