„Alles dummes Geschwätz“Urteil gegen Reemtsma-Entführer! 15 Jahre Haft für Thomas Drach

ARCHIV - 27.06.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Thomas Drach, Angeklagter, sitzt im Gerichtssaal. Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer in Köln hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer 15 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. (zu dpa: «Drach-Prozess: Anklage fordert lange Haft und Sicherungsverwahrung») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Am 100. Verhandlungstag im Kölner Landgericht hat der Reemtsma-Entführer zunächst Gelegenheit für das letzte Wort.
fg htf pa geo idt cul, dpa, Federico Gambarini
von Valerio Magno und Jessy Siodlaczek

Deutschlands wohl bekanntester Schwerverbrecher ist verurteilt!
Es war nur eine kurze Zeit in Freiheit für Thomas Drach. Denn das Kölner Landgericht hat den Reemtsma-Entführer wegen mehrerer Überfälle auf Geldtransporter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Dabei hat Drach einen „glasklaren Freispruch“ erwartet.
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Letzte Worte: Drach nennt Gutachter „zugekoksten Wichtigtuer“

„Bei Überfällen auf Geldtransporte ist mein Name dutzend Male gefallen. Man hat aber nie ein Haar oder eine DNA von mir am Tatort gefunden. Wissen Sie auch warum? Weil das alles dummes Geschwätz ist.“ Das sind die letzten Worte von Thomas Drach vor seinem Urteil am Kölner Landgericht. Den Gutachter vor Gericht nennt er einen „zugekoksten Wichtigtuer“. Und Drach behauptet, dass es ohne diesen „gekauften Gutachter“ das Verfahren „nie gegeben hätte“. Ob diese letzten Worte so weise gewählt sind?

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Das Landgericht Köln ist jedenfalls nicht überzeugt: Wenige Stunden nach den letzten Worten von Thomas Drach wird er zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt, mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Damit wird der 63-Jährige nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt werden und dort weiter hinter Gittern sitzen.

Versuchter Mord: Drach hat Geldtransporter überfallen

Insgesamt 100 Prozesstage wurde verhandelt, jetzt steht für das Gericht fest: Zwischen den Jahren 2018 und 2019 hat der Deutsche drei Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen. Bei zwei der Taten hat er auf Geldboten geschossen, die beiden Männer erleiden schwere Verletzungen. Daher wurde 63-Jährige jetzt wegen Raubs und versuchten Mordes verurteilt.

„Es sind Indizien, die die Täterschaft beweisen“, erklärt der Richter das Urteil und verweist auf die Videoüberwachungsaufnahmen, die die Taten aufgezeichnet haben. Dazu führt der Richter aus: „Dass die Zeugen einen Täter nicht erkannt haben, heißt nicht, dass jemand deshalb als Täter ausscheidet. Es heißt nur, dass die Zeugenaussagen nicht helfen.

Außerdem erläutert der Richter, dass es zwischen den Taten „Schnittmengen“ gibt und die Indizien ein „stimmiges Bild für die Beweisführung“ sind. Die Videoaufnahmen sollen zeigen, dass der Täter bei den Überfällen eine ähnliche Statur hat und jeweils X-Beine zu erkennen sind. Ein ebenfalls angeklagter Überfall im hessischen Limburg ist Drach nicht nachzuweisen. „Zeugenaussagen und Bilder beweisen nicht, dass Drach dort der Täter war“, sagt der Richter.

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1996: Drach entführt Jan Philipp Reemtsma

Drach ist erst seit 2013 aus einer Haft entlassen. Im Jahr 1996 hat er mit Komplizen den Hamburger Erben der Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, entführt. Das Opfer haben sie nach 33 Tagen wieder freigelassen – gegen umgerechnet rund 18 Millionen Euro Lösegeld. Drach wird später gefasst und zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach der kurzen Freiheit geht es für Thomas Drach jetzt wohl für immer hinter Gitter, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Urteilsverkündung nimmt er ohne erkennbare Regung entgegen.

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