Anwalt schätzt die Lage im RTL-Interview ein

Entführungsdrama um Christina Block: DAS könnte der Steakhaus-Erbin nun drohen

ARCHIV - 17.09.2019, Hamburg: Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegepräch. Den beiden Kindern, die nach einem Überfall auf ihren Vater in Süddänemark zeitweilig verschwunden waren, geht es nach Auskunft der Mutter gut. Die Kinder befänden sich bei ihr und seien wohlauf, ließ Christina Block, die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, über eine Sprecherin des Unternehmens mitteilen. (zu dpa "Sorgerechtsstreit um Kinder eskaliert - Vater in Dänemark überfallen") Foto: Georg Wendt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Sorgerechtsstreit um die Kinder von Christina Block
gwe cul, dpa, Georg Wendt
von Nicola von Polenz und Mariana Jang

Wie geht es für Christina Block und ihre Kinder weiter?
Der mysteriöse Entführungsfall um die beiden Kinder der Steakhaus-Erbin ist offenbar der Höhepunkt eines jahrelangen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann. Welche Konsequenzen ihr und den mutmaßlichen Entführern nun drohen könnten, schätzt ein Anwalt für uns ein.
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Es wird wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt

„Aus deutscher Sicht ist erstmal alles in Ordnung“, erklärt Anwalt Arndt Kempgens im RTL-Interview. „Ich glaube, da wird sie auch wenig zu befürchten haben, denn im Grunde genommen ist ja das eigene Sorgerecht, was ja gestört war, offensichtlich. Ob man am Ende in Dänemark das auch für so rechtmäßig hält, wage ich zu bezweifeln. Aber da müssen wir mal sehen, wie die Entwicklung ist.“

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Was droht nun den mutmaßlichen Entführern? „Bei solchem massiven Vorgehen, egal ob das jetzt Angehörige durchführen oder ob das eben bezahlte Profis machen, da wird auf jeden Fall vor Ort ermittelt“, so Kempgens. „Und da droht den tatsächlich Beteiligten mit Sicherheit strafrechtliche Verfahren.“

Anwalt Arndt Kempgens im RTL-Interview
Anwalt Arndt Kempgens im RTL-Interview
RTL

Das ist passiert

Wie die dänische Polizei mitteilte, sei Blocks Ex-Mann Stephan Hensel in der Silvesternacht beim Beobachten des Feuerwerks mit seinen beiden Kindern angegriffen worden. Die Kinder seien gezwungen worden, in ein Auto zu steigen. Die Täter seien daraufhin in zwei Mietwagen mit deutschen Kennzeichen geflohen. Am Dienstag (2. Januar) meldete sich die Steakhaus-Erbin erstmals selbst zu Wort und bestätigte gegenüber RTL, dass sich die Kinder in ihrer Obhut befänden und wohlauf seien. Es wird wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt.

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Im Video: Was macht das Entführungsdrama mit den Block-Kindern?

„Beide Elternteile haben in diesem Verfahren deutlich verloren“

„Dieses massive Vorgehen ist meines Erachtens nach rechtlich nicht in Ordnung und führt auf jeden Fall auch zu Ermittlungsverfahren in Dänemark“, so Kempgens. „Auf der anderen Seite muss man natürlich sagen, irgendwie hat die Mutter jetzt auch ihr Ziel erreicht. Ob der Zweck die Mittel heiligt, muss jeder für sich selber entscheiden. Ich glaube, beide Elternteile haben in diesem Verfahren deutlich verloren.“

Welches Mitspracherecht haben die Kinder?

Auch die Kinder (zehn und 13 Jahre alt) hätten in diesem Alter durchaus schon ein Mitspracherecht. „Sie werden vom Gericht angehört und das Gericht entscheidet dann, wo sozusagen aus Sicht des Gerichts, der bessere Ort für die Kinder ist“, so Kempgens. „Aber solche Verfahren werden in Zukunft in Deutschland geführt werden müssen und dann wird man mit Sicherheit auch die Frage beleuchten müssen: War das damals in Ordnung, dass die Kinder nach Dänemark gebracht wurden und dort eben sozusagen behalten wurden gegen den Willen der Mutter?“

Schon seit Jahren kämpft Christina Block mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für drei ihrer vier gemeinsamen Kinder. Im August 2021 soll der Vater die Kinder an sich genommen und nach Dänemark gebracht haben – und das obwohl die Eltern sich das Sorgerecht teilen und die Mutter sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut deutschem Gericht hat. Doch ein Gericht in Dänemark entschied im Februar 2023 zugunsten des Vaters und lehnte die Rückführung der Kinder nach Deutschland ab. (mja)