Ex-Fußballer in Düsseldorf vor Gericht
Kinderpornografie-Prozess: Christoph Metzelder hat gestanden
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Urteil im Prozess gegen Angeklagten Christoph Metzelder in Sicht
Christoph Metzelder hat gestanden! "Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen", sagte Metzelder vor Gericht. Er habe die Dateien verschickt, "obwohl ich weiß, welches unsägliche Leid gegenüber Kindern hinter jeder Datei steckt. Trotz meines Engagements für Kinder. Ich hinterlasse eine Wunde, die niemals verheilen wird. Damit werde ich für den Rest meines Lebens leben müssen."
Der ehemalige Fußball-Nationalspieler ist wegen Kinderpornografie angeklagt: Der 40-Jährige räumte am Donnerstag die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht. Nach RTL-Informationen haben sich Metzelder und die Staatsanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe verständigt. Es ist von acht bis 12 Monaten die Rede. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, stattdessen wurde der Prozess am Mittag erneut unterbrochen.
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Anwalt des Ex-Fußballprofis: "Er hat Fehler gemacht"
Die Anklage warf dem 40-Jährigen im Prozess vor, Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Im RTL-Interview hatte Metzelders Anwalt Ulrich Sommer über seinen Mandanten gesagt: „Er hat Fehler gemacht“. Experten hatten die Aussichten für Metzelder im Falle einer Verurteilung so eingeschätzt: „Die Mindeststrafe wären drei Monate Freiheitsstrafe, da geht nach dem Gesetz nicht einmal eine Geldstrafe“, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens im „ntv“-Interview.
Metzelder hatte nach Verlesung der Anklageschrift angekündigt, alle öffentlichen Auszeichnungen wie den Landesverdienstorden NRW und das Bundesverdienstkreuz zurückzugeben. Dies werde er aus Respekt vor den jetzigen und künftigen Preisträgern tun, sagte Metzelder am Donnerstag im Düsseldorfer Amtsgericht.
Hinweis: In einer ersten Meldung hatte es geheißen, es sei bereits ein Urteil gefallen. Wir haben den Fehler korrigiert.