Prozess am Landgericht Duisburg beendet

Urteil zu gemeinschaftlicher Vergewaltigung: Zweieinhalb Jahre Jugendhaft für Teenager

Die Angeklagten verstecken ihre Gesichter.
Die Angeklagten verstecken ihre Gesichter, solange die Kameras an sind.
RTL

Im Fall einer Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr hat das Landgericht Duisburg am Donnerstag das Urteil gesprochen. Wegen "Gemeinschaftlicher Vergewaltigung" wurde ein Angeklagter zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten erhielten ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Außerdem: vier Wochen Dauerarrest.

Angeklagte äußern sich nicht zum Urteil, Anwälte geben keine Interviews

Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die beiden Nebenangeklagten gingen durch einen Nebengang zum Gerichtssaal, statt vorbei an den wartenden Journalisten zum Eingang in den Saal zu kommen. Der dritte Angeklagte, der in Untersuchungshaft saß, wurde erst auf die Anklagebank geführt als die Kamerateams den Saal wieder verlassen hatten.

Zuvor hatte ein Angehöriger eines der Angeklagten bereits seinen Unmut über das große öffentliche Interesse bekundet. Auch der Hinweis der Gerichtssprecherin auf die Pressefreiheit beruhigte den Mann nicht. Die Anwältin des Opfers erklärte nach der Urteilsverkündung auf RTL-Nachfrage, sie sei sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Verurteilten und ihre Anwälte äußerten sich nicht. Gerichtssprecherin Sarah Bader erklärte, das Urteil basiere vor allem auf der Aussage des Opfers. Gutachter hätten diese als glaubwürdig eingestuft.

Angeklagte bestritten das Verbrechen

Der Fall hatte im vergangenen Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Drei Teenager (14) und zwei Kinder sollen im Juli eine 18-Jährige in ein Waldstück gelockt und dort vergewaltigt haben. Gegen die Jugendlichen, alle bulgarische Staatsbürger, hatte Anfang Januar der Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung begonnen. Laut Anklage soll der Geschlechtsverkehr mit der Frau gewaltsam erzwungen worden sein. Ermittler sprachen von einem "schweren Sexualdelikt".

Die Angeklagten sollen in Erklärungen, die ihre Anwälte verlesen haben, die Tat bestritten haben und im Prozess – soweit bekannt – keine Angaben gemacht haben. Aus Gründen des Jugendschutzes wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Die beiden zur Tatzeit Zwölfjährigen konnten nicht angeklagt werden, weil sie als strafunmündig gelten.

Einer der drei Jugendlichen soll die Frau zuvor schon einmal vergewaltigt haben. Die Stadt Mülheim scheiterte mehrfach damit, die Familie des mutmaßlichen Haupttäters nach Bulgarien auszuweisen.