Nicht genommener Urlaub: Wie ist es mit der Auszahlung nach einem Jobwechsel?Grundsatzurteil: Dreijahresfrist für Bezahlung von Urlaubsansprüchen bleibt!

Urlaub verjährt nicht automatisch - so entschied es das Bundesarbeitsgericht im Dezember. Aber wie ist es mit der Auszahlung von nicht genommenem Urlaub nach einem Jobwechsel? Die Antwort darauf geben die Arbeitsrichter jetzt.
Lese-Tipp: Warum Arbeitnehmer ihren Urlaub im Blick behalten sollten
Unternehmen müssen Beschäftigte auf ihre Urlaubsansprüche hinweisen
Oft kommt es nach Jobwechseln oder Kündigungen zum Streit über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer bezahlt haben wollen. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden, dass bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses weiter eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Das heißt:
Die Erfurter Richter sorgten damit für eine Klarstellung im deutschen Urlaubsrecht: Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen. Arbeitnehmer, die nach einem Urlaubsurteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter vom Dezember auf einen Wegfall auch der Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen gehofft hatten, wurden enttäuscht. Aber:
Das Gericht räumte für Altfälle eine Übergangsfrist von 2018 bis 2021 ein, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel deutlich machte. Die Richter reagierten damit auf die in den vergangenen Jahren geänderte Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof dazu entschieden, ein Jahr später das Bundesarbeitsgericht.
Normalerweise beginnen die Fristen am Ende des Kalenderjahres, in dem Urlaubsansprüche strittig sind. Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Urlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Sie müssen ihre Beschäftigten auf ihre Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird.
Lese-Tipp: Wie viel Urlaub steht mir als Arbeitsnehmer zu?
Damit wurde eine EuGH-Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt. Manche Arbeitgeber befürchteten danach eine Klageflut wegen der Bezahlung offener Urlaubsansprüche aus seit Jahren beendeten Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer würden vor allem nach dem Ende von Arbeitsverhältnissen Geld für offene Urlaubsansprüche einklagen - bei laufenden Arbeitsverhältnissen spiele die Sorge um den Job eine stärkere Rolle, erklärte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing.
Den Bestand der dreijährigen Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen aus beendeten Arbeitsverhältnissen begründete Kiel damit, dass es nicht um den wichtigen Erholungszweck, sondern einen „reinen Geldanspruch“ gehe, also den finanziellen Ausgleich für Urlaub. Zudem gebe es für Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Druck mehr, möglicherweise auf Urlaub zu verzichten.
Den Präzedenzfall für die Entscheidung lieferte ein Fluglehrer und Pilot aus Niedersachsen, der für nichtgenommenen Urlaub von 2010 bis 2015 insgesamt 44.899 Euro von seinem Arbeitgeber verlangte - mit Erfolg für einen Teil der Jahre. Ihm wurden 37.416 Euro zugesprochen.
Lese-Tipp: Feiertage nutzen und Urlaub maximieren: Brückentage 2023 - so holen Sie mehr raus!
Mehr News-Videos aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Mobilität
- 02:28
Das müsst ihr über "Buy now, pay later" wissen
- 02:08
So wird man zum reichsten Menschen Deutschlands!
- 01:20
Hype um Pokemon! Diese Karten sind ein Vermögen wert
- 01:33
Diese drei Versicherungen braucht wirklich jeder!
- 02:13
So unterstützt der Staat Studierende und Azubis
- 02:40
So gelingt der Verkauf mit Flohmarkt-Apps
- 01:37
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
- 02:41
Warum ist der Rasierer für Frauen teurer als für Männer?
- 01:39
Darum wird der Stanley Cup auf Social Media gehypt
- 02:47
So behaltet ihr den Überblick über eure Finanzen
- 01:52
Wie KI diesem Frisör bei der Arbeit hilft!
- 01:36
Wie Schwäbisch Gmünd für 1.000 Menschen ein Zuhause findet
- 01:50
Was ist eigentlich ein ETF?
- 03:01
Polizeigewerkschaft fordert Tempo 30 innerorts
- 02:42
Wie das Ehe-Aus nicht zur Existenzbedrohung wird
- 02:22
Unternehmer schlagen Alarm
- 01:13
Wie teuer wird unser Kaffee?
- 02:25
So teilt ihr euch die Arbeit im Haushalt fair auf
- 04:03
Männer überschätzen ihren Anteil an der Hausarbeit
- 01:30
Galeria hat große Pläne für Innenstädte
- 03:56
Das kommt jetzt auf Mieter zu
- 03:49
Darauf solltet ihr beim Einkauf mit Rabatt-Apps achten
- 02:13
DIESE Modelle sind betroffen
- 01:08
Wer dieses Jahr vom Führerschein-Umtausch betroffen ist
- 02:45
Superreiche werden immer mächtiger
- 01:14
Tech-Milliardäre liefern sich Wettlauf ums All
- 03:21
Das kann das neue Vergleichsportal der Bafin
- 03:40
Jeder Dritte schläft im Homeoffice!
- 02:44
Ab jetzt gibt's ICE-Tickets für unter 11 Euro!
- 03:02
Die Bonusprogramme der Supermärkte im Test
- 03:06
Wir machen den Secondhand-Baumarkt-Check!
- 01:38
"Für die Rente machen die eigentlich nichts"
- 04:45
Deutsche verdienen so viel wie noch nie
- 01:43
Hier verlieren Pendler jährlich 60 Stunden Zeit
- 02:25
Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten
- 01:45
Die Highlights der Technikmesse CES 2025
- 01:56
Lebensmittelpreise werden auch 2025 steigen
- 01:33
"Kein Lohn für den ersten Krankheitstag"
- 02:59
So bringt ihr eure Finanzen zum Jahresbeginn auf Vordermann
- 02:41
Lohnt sich der Wechsel? Unser Experte klärt auf!
- 01:36
Das ist dran an Linnemanns Kritik
- 01:57
Das sagen die Wahlprogramme zur Wirtschaft in Deutschland
- 01:43
Morgens krank, nachmittags arbeiten – ist das sinnvoll?
- 01:17
Ist das Weihnachtsgeschäft noch zu retten?
- 00:31
Droht in Großbritannien die Guinness-Krise?
- 01:45
Darum können sich betroffene Unternehmen nicht wehren
- 01:26
So lebt es sich im ersten Haus aus dem 3D-Drucker
- 01:49
Jetzt will der Fahrtenvermittler den ländlichen Raum erobern
- 01:12
Das verändert sich an deutschen Flughäfen
- 00:32
Schiffe auf der Mosel stecken nach Unfall fest
"Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels“ auf RTL+
Zu groß, zu klein, gefällt nicht - jede sechste Online-Bestellung wird zurückgeschickt, bei Kleidung sogar jede zweite. Für den Kunden einfach, für den Handel eine logistische Herausforderung. Denn die Pakete müssen nicht nur abgeholt werden, die Ware muss auch noch geprüft werden. RTL+ zeigt in der Doku "Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels" alles – von der Rücksendung bis zur Verwertung der Ware.