Landgericht Wien urteilt am Freitag

Leonie (13) wurde betäubt, vergewaltigt und getötet: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafen

Leonie
Leonie hatte einen Drogencocktail im Blut als sie starb.

Im Prozess um den Drogentod der 13-jährigen Leonie hat die Staatsanwaltschaft Höchststrafen für die drei Angeklagten gefordert. Vor dem Landgericht Wien wird am Freitag ein Urteil in dem Fall erwartet.

Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafen

Zum Abschluss des Prozesses um die Vergewaltigung und den Drogentod der 13-Jährigen ist der politische Aspekt des Falles in den Vordergrund gerückt. Die Staatsanwältin forderte vor dem Wiener Landgericht lebenslange Haft für den 24-jährigen Erstangeklagten, sowie 20 Jahre für die zwei anderen Verdächtigen. Sie sind 19 und 20 Jahre alt und deshalb zu jung für eine lebenslange Strafe.

Das Urteil sollte „Signalwirkung“ haben, sagte die Anklägerin. „Es soll zeigen, dass Frauen kein Freiwild sind.“ Die Geschworenen zogen sich danach zurück, um darüber zu entscheiden, ob eine Vergewaltigung mit Todesfolge oder ein Mord begangen wurde.

Fall Leonie: Angeklagte setzten Mädchen unter Drogen und vergewaltigen sie

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Eines der letzten Fotos der getöteten 13-jährige Leonie.
RTL

Die Teenagerin soll im Juni 2021 von den drei Verurteilten unter Drogen gesetzt und anschließend von mindestens einem von ihnen vergewaltigt worden sein. Leonie starb an einer Überdosis und Erstickung. Ihre Tat filmten die Täter offenbar mit dem Handy. Die drei Täter versuchten anschließend noch, das regungslose Mädchen wiederzubeleben. Als ihnen das nicht gelang, lehnten sie die Tote vor ihrer Wohnung an einen Baum.

Der Tod des Mädchens hatte vergangenes Jahr eine politische Debatte über kriminelle Flüchtlinge ausgelöst. Die konservative Kanzlerpartei ÖVP forderte eine konsequente Abschiebepraxis für diese Gruppe. Die mitregierenden Grünen gaben dem seit Jahren von ÖVP-Ministern geführte Innenministerium die Schuld für verzögerte Rückführungen. Ein Anwalt der Opferfamilie brachte am Freitag vor Gericht ebenfalls das Thema Migration ins Spiel. „In Österreich haben Frauen und Mädchen ihre Rechte und das kann ihnen niemand nehmen“, sagte er. Das müsse klargemacht werden.

Die Opferanwälte lasen auch eine Stellungnahme des Vaters der 13-Jährigen vor. Mit dem Tod der Tochter sei eine Welt für die Eltern und die vier Geschwister zusammengebrochen, hieß es. „Wir sechs sind alle am Ende.“

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Sex mit Personen unter 14 in Österreich illegal

Die Angeklagten hatten sich vor Gericht gegenseitig belastet und sich in mehreren Aussagen untereinander widersprochen. Teilweise hatten die Männer ausgesagt, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. „Es war nie mein Vorsatz, dass jemand Drogen nimmt und stirbt“, sagte der 24-Jährige, der nach eigenen Angaben mit Drogen dealte und seinen Abnehmern empfahl, nur eine Viertel-Tablette Ecstasy einzunehmen. „Ich entschuldige mich bei allen Österreichern und bei der Familie des Opfers“, sagte er. Die zwei anderen Angeklagten gaben ähnliche Erklärungen ab.

Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Österreich illegal, dabei kommt es somit nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an. (jda)