Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Bundestag senkt Wahlalter auf 16 Jahre

Wähler sitzen in einem Wahlraum in der Lutherschule hinter einem Sichtschutz. Niedersachsen wählt am 09.10.2022 einen neuen Landtag.
Bei Europawahlen sitzen demnächst auch 16-Jährige in der Wahlkabine. (Symbolbild)
picture alliance

Mit 16 in die Wahlkabine? Was bei vielen Kommunalwahlen und einigen Landtagswahlen schon seit einigen Jahren möglich ist, kommt jetzt auch auf höherer Ebene. Denn bald sollen 16-Jährige auch bei der Wahl zum Europaparlament ihre Stimme abgeben dürfen.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Der Bundestag senkte am Donnerstagabend das Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl von 18 auf 16 Jahre ab. Die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sprach von einer notwendigen Ausweitung der politischen Teilhabe: Alle gesellschaftlichen Protestbewegungen der vergangenen Jahre seien maßgeblich von jungen Leuten initiiert worden.

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In einigen Bundesländern gilt bereits das Wahlalter 16 Jahre für Landtagswahlen und häufiger noch für Kommunalwahlen, zur Teilnahme an der Bundestagswahl muss man hingegen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein kürzlich vorgelegter Zwischenbericht der Wahlrechtskommission kommt zwar zu dem Ergebnis, dass es gegen eine Absenkung des Wahlalters keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe, doch CDU und CSU sowie die AfD lehnen das Vorhaben ab. Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), verwies darauf, dass in den meisten anderen EU-Staaten das Standardwahlalter 18 gelte. Lediglich in Malta, Österreich und Griechenland liege es darunter. (dpa)

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