Energieexperte Benjamin Weigl gibt Tipps
Dezemberzahlungen: Gaszuschüsse müssen nicht extra beantragt werden
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von Evelyn Rosar
Die Gaspreisbremse soll zwar erst ab 1. März greifen, die Entlastungen sollen aber rückwirkend im gleichen Umfang nun auch ab Januar gelten. Im Dezember soll es Gas-Einmalzahlungen geben. Laut Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip muss man die Gaszuschüsse nicht extra beantragen.
Im Interview mit RTL-Reporterin Tamara Bilic sei laut Weigl Folgendes zu beachten: „Wenn ich monatlich an meinen Anbieter eine Zahlung leiste, kann ich diese im Dezember unterlassen. Wenn der Anbieter den Betrag per Lastschrift einzieht, muss er ihn bis Ende des Monats zurücküberweisen.“
Mieter erhalten Einmalzahlung per Nebenkostenabrechnung
Als Mieter erhält man den Rabatt erst im nächsten Jahr mit der Nebenkostenabrechnung. „Auf dieser Nebenkostenabrechnung soll bei den Heizkosten klar ersichtlich sein, dass dieser Dezemberabschlag auch abgezogen wurde“, sagt Weigl.
Lese-Tipp: Gas-Abschlag vom Staat: So kommen Sie als Mieter an Ihr Geld
Bei Wechsel zum Grundversorger: Preisänderungen im Blick haben
Die Tarife in der Grundversorgung sind derzeit attraktiv. Der Tipp vom Experten: „Der Grundversorger kann Preise jederzeit anpassen – mit einer Vorankündigung von sechs Wochen. Bei einem Wechsel soll daher geschaut werden, ob der Grundversorger bereits Preisänderungen angekündigt hat.“
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