Wiederholungstäter vor Amtsgericht Döbeln
Sex-Anrufer fantasiert am Telefon über Missbrauch von Baby und Vergewaltigung
Ein Mann aus dem sächsischen Döbeln kann es einfach nicht lassen und muss nun wieder einmal für das gleiche Delikt vor Gericht verantworten: Sebastian M. (40) hatte bereits ab 2016 in unzähligen Fällen Frauen und deren Kinder, darunter sogar ein Baby, bundesweit am Telefon sexuell belästigt und mit Vergewaltigung gedroht. Für diese Straftaten musste der Sex-Anrufer zweimal ins Gefängnis.
Jetzt steht der Mann für weitere Anrufe solcher Art zwischen Herbst 2020 und Sommer 2021 erneut vor dem Amtsgericht Döbeln.
Video: Sebastian M. fantasiert am Telefon über sexuellen Missbrauch
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Sebastian M. wegen Beleidigung und Exibitionismus vorbestraft
Die Strafakte von Sebastian M. ist prall gefüllt. Der mittlerweile 40-Jährige ist bereits seit 20 Jahren polizeibekannt, fiel wegen Beleidigungen auf, ist wegen Exhibitionismus vorbestraft und war auch schon im Gefängnis. Doch das alles scheint den Mann aus Döbeln nicht zu beeindrucken, er macht einfach weiter.
Als er am 5. November 2016 eine für ihn unbekannte Frau anrief, die nichtsahnend ein Kommunionskleid ihrer Tochter auf ebay-Kleinanzeigen stellte, schien er eine neue Masche für sich entdeckt zu haben. Zunächst schien sich Sebastian M. für das Kleid zu interessieren, um dann aber im gleichen Atemzug mit widerlichen Worten anzukündigen, sich an dem Kind der jungen Mutter zu vergehen, wenn er das Kleidungsstück abhole.
Sebastian M. tätigte unzählige solcher Anrufe. Meistens drohte er mit dem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, einmal ging es dabei sogar um ein Baby, und in einem Fall fantasierte er von einer Vergewaltigung der Mutter.
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Hohe Belastung für Zeuginnen beim Prozess in Döbeln
Vor Gericht räumte der Sex-Anrufer dann auch alle Tatvorwürfe ein, nachdem die Polizei ihn ausfindig machen konnte, was die damalige Richterin Marion Zöllner hervorhob: „Positiv ist zu werten, dass der Angeklagte mit seinem Geständnis vielen Geschädigten die Aussage erspart hat. Obwohl es denen möglicherweise geholfen hätte, hier dem Angeklagten mal sagen zu können, was seine Anrufe angerichtet haben.“
Der Anwalt von Sebastian M., Thomas Uhlenbrock, hatte zuvor erwirkt, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Allerdings war es für die Zeuginnen wohl alles andere als einfach, über ihr Erlebtes zu sprechen. Eine Zeugin verließ den Gerichtssaal unter Tränen.
Täter war bei Anrufen sexuell erregt
Anstatt, dass sich das Verhalten des Telefon-Widerlings besserte, griff er nach seiner Haftstrafe zwischen Herbst 2020 und Sommer 2021 wieder zum Hörer.
Dieses Mal rief er nachts in Apotheken an, die Bereitschaft hatten, sowie in Callcentern, bei Krankenkassen und weiteren Einrichtungen. Abermals bedrohte der 40-Jährige die ihm unbekannten Frauen. Und nicht nur das, wie die Richterin bei der Urteilsverkündung unterstrich: „Eine Zeugin hat geschildert, Geräusche wahrgenommen zu haben, die darauf schließen lassen, dass der Angeklagte an sich herummanipulierte.“
Der Sex-Anrufer räumte vor Gericht alle Tatvorwürfe ein.
Haftstrafe möglich
Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich nicht an alles erinnern zu können, weil er unter Alkoholeinfluss stand und er erklärte sich bereit, eine Therapie anzufangen. Man kann nur hoffen, dass er nun endlich aus seinen Taten lernt und unschuldige Frauen und Kinder in Zukunft in Ruhe lässt. (nul)