Skurril oder romantisch?Chinese heiratet seine verstorbene Verlobte
Zunächst klingt der Fall aus China nach einer wunderbaren Liebesgeschichte. Eine prunkvolle Hochzeitsfeier, ein gestylter Bräutigam – und eine Braut im Sarg?! Die Chinesin ist an den Folgen ihrer Brustkrebserkrankung gestorben. Ihren Verlobten Xu Shinan hält das aber nicht davon ab, ihre Leiche zu heiraten. Die Bilder dieser außergewöhnlichen Hochzeit zeigen wir im Video.
Ist Xu Shinan jetzt verwitwet?
Die Eheschließung mutet seltsam an, schließlich hatte die Braut nicht mehr die Möglichkeit, ihr Einverständnis zu geben – auch wenn das Paar zuvor viele Jahre liiert und auch verlobt war. „Bis dass der Tod uns scheidet“ – so lautet das Eheversprechen, dass sich viele Paare hierzulande geben. Demnach ist eine Ehe ungültig, sobald ein Partner verstirbt. Der Hinterbliebene ist dann verwitwet.
Es gibt jedoch Länder, in denen die sogenannte postmortale Eheschließung (Eheschließung erst nach den Tod eines der beiden Brautleute) rechtlich möglich ist. Zwar haben viele Teile der frischgeschlossenen Ehen eher symbolischen Charakter, dennoch gilt sie auf dem Papier. Das Hochzeitsdatum wird dann vor das Todesdatum zurückdatiert. Der Ehemann gilt dann in diesem Fall als verwitwet, da die Ehe mit dem Tod endet. Er hat dann sozialversicherungsrechtliche Versorgungsansprüche.
Andere Länder, andere Rechtelage
Was in Deutschland heute nicht möglich ist, ist nicht nur in China erlaubt. Auch unsere Nachbarn in Frankreich können einen verstorbenen Verlobten noch nach seinem Tod heiraten – sofern der- oder diejenige einen ausdrücklichen Heiratswunsch geäußert hat. Dann folgt ein hoher bürokratischer Aufwand, denn sowohl der Staatspräsident als auch der aktuelle Regierungschef und der Justizminister müssen der Eheschließung zustimmen.