Wer sich weigert, dem droht ein Disziplinar-Verfahren

Bundeswehr führt Impfpflicht ein

 Bundesverteidigungsministerin besucht die Panzerbrigade 21 in Augustdorf Aktuell, 11.08.2021, Augustdorf, Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer im Portrait beim Pressestatement im Anschluss an die Vorfuehrung Panzerbrigade 21 Lipperland bei ihrem Besuch in der Kaserne in Augustdorf in der dynamischen Vorfuehrung der Panzertruppe der Deutschen Bundeswehr Augustdorf Nordrhein-Westfalen Deutschland *** Federal Minister of Defense visits the tank brigade 21 in Augustdorf Current, 11 08 2021, Augustdorf, Federal Minister of Defense Annegret Kramp Karrenbauer in the portrait at the press statement following the demonstration tank brigade 21 Lipperland during her visit to the barracks in Augustdorf in the dynamic demonstr
Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.
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Die Bundeswehr führt nach RTL-Informationen am Mittwoch die Impfpflicht gegen Corona ein. Wer sich weigert, dem droht ein Disziplinarverfahren. Wie RTL aus Bundeswehrkreisen erfuhr, will Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer den Schritt heute verkünden.

Impfpflicht gibt es schon für bestimmte Auslandseinsätze

Eine entsprechende Empfehlung hat ein Schlichtungsausschuss bereits am Montag nach stundenlangen Verhandlungen gegeben. Die Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien traf damit eine Vorentscheidung in einem monatelangen Streit.

Andere Impfpflicht(en) gibt es auch schon für bestimmte Auslandseinsätze, in diese Reihe kommt jetzt Corona. Es drohe nach RTL-Informationen Disziplinarverfahren für Verweigerer. Es gelte eine „Duldungspflicht“, d.h. die Soldaten müssen die Impfung (er)dulden.

Zunächst Widerstand der Personalvertreter

Pläne, Impfungen gegen das Coronavirus für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in den Streitkräften duldungspflichtig zu machen, waren wegen des Widerstands der Personalvertreter zunächst verzögert worden.

Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe. Dort gilt die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen. Dort heißt es: "Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen."

Und: "Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist." (mor/eku/nik)

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