BundesverfassungsgerichtRestaurant-Schließungen während Corona-Notbremse gerechtfertigt

Läden zu, Fitnessstudios zu, Schulen zu und Restaurants zu: Während der „Corona-Notbremse“ in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 hat der Staat den Lockdown verordnet. Aber durfte er das auch? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden: Der Bund durfte Gaststätten und andere Speiselokale schließen.
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Bundesnotbremse war notwendig im Kampf gegen Corona
Auch diese Maßnahme sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers aus Berlin wurde nicht zur Entscheidung angenommen. (Az. 1 BvR 1295/21)
Die Richterinnen und Richter hatten zentrale Maßnahmen der Bundesnotbremse bereits im November in zwei grundsätzlichen Entscheidungen gebilligt. Damals ging es um die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und um die Schließung von Schulen. Der neue Beschluss nimmt darauf Bezug. Formal geht es jeweils um den einstigen Maßnahmenkatalog des Paragrafen 28b, der am 22. April 2021 ins Infektionsschutzgesetz eingefügt wurde und bis Ende Juni 2021 in Kraft blieb.
Der Bund wollte damit sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Das hatte eine Klagewelle ausgelöst. Inzwischen gibt es nur noch sehr wenige Corona-Auflagen. (dpa/aze)
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