Die Corona-Regeln im Überblick
Das gilt aktuell in meinem Bundesland

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwoch weitreichende Lockerungen in der Coronakrise verkündet. Deutschland habe "die allererste Phase" der Pandemie hinter sich, sagte Merkel nach einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. Künftig will der Bund den Ländern freie Hand für die Corona-Maßnahmen lassen - allerdings mit einer Rückfall-Klausel. Zuvor waren mehrere Bundesländer mit eigenen Plänen vorgeprescht, andere folgten nach der Merkel-Konferenz. Welche Maßnahmen in den Ländern gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Bundesländer entscheiden über Lockerungen und Einschränkungen
"Wir können uns ein Stück Mut leisten, aber wir müssen vorsichtig bleiben", sagte Kanzlerin Merkel am Mittwoch. Deutschlandweit werden die Regeln in der Corona-Krise spürbar gelockert. Über das Tempo bestimmen die Bundesländer in vielen Bereichen aber selbst - etwa bei Schulen, Kitas und Unis, der Gastronomie, Kinos oder Opernhäusern. Sollten sich irgendwo zu viele Menschen zu schnell anstecken, greife ein "Notfallmechanismus" - dann werden die Regeln zwar wieder strenger, aber nur regional begrenzt.
Baden-Württemberg
Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat einen Stufenplan zu den Corona-Lockerungen ausgearbeitet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte die wesentlichen Inhalte am Mittwoch im Landtag vor.
Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein
Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen öffnen
Auch Friseure und Zahnärzte
Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert
Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April im Nahverkehr und im Handel
Öffnung größerer Geschäfte nur unter strengen Auflagen
Kitas bleiben vorerst geschlossen, stufenweise Öffnung der Schulen hat am 4. Mai für alle Klassen begonnen
Bayern: So ändern sich die Corona-Regeln
Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Ab dem 6. Mai ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen
Gaststätten und Hotels im Freistaat werden schrittweise wieder aufmachen: Außenbereiche von Gaststätten am 18. Mai, Speiselokale am 25. Mai, Hotels am 30. Mai. Überall sollen aber strenge Hygiene-Schutzkonzepte gelten
Versammlungen und Gottesdienste aller Glaubensrichtungen sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 50 Personen erlaubt
Ab dem 9. Mai sind Besuche in Altenheimen wieder möglich - mit strengen Hygieneauflagen
Ab dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, Spielplätze zu besuchen
Ab dem 11. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen, also auch alle größeren. Es gilt aber überall Mundschutzpflicht
Friseure und Praxen für Physiotherapie und Fußpflege sind geöffnet
Die Schulen sollen ab Montag schrittweise für immer mehr Jahrgänge wieder öffnen. Am 11. Mai sollen zunächst die Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen, sowie die Viertklässler an den Grundschulen. Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien.
Ab kommenden Montag dürfen bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen
Ab Montag dürfen Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten öffnen
Berlin
Museen und Bibliotheken sind seit dem 4. Mai wieder geöffnet
Gottesdienste sind mit bis zu 50 Teilnehmern gestattet
Spielplätze haben seit dem 30. April wieder geöffnet - allerdings erlässt jeder Bezirk dafür eigene Auflagen
Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April im Nahverkehr und seit dem 29. April auch für den Einzelhandel.
Restaurants und Gaststätten können am 15. Mai mit Auflagen öffnen, Hotels am 25. Mai
Brandenburg
Brandenburg will voraussichtlich von Mitte Mai an wieder den Besuch von Gaststätten ermöglichen, auch in Hessen sollen diese noch im Mai wieder öffnen dürfen.
Der Schulbetrieb für die Schüler, die 2021 ihren Abschluss machen, wird wieder aufgenommen
Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können wieder besucht werden.
Restaurants, Cafés und Kneipen können ab 15. Mai mit Beschränkungen öffnen
Demonstrationen, Versammlungen und Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern werden erlaubt
Bremen
Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich treffen
Mit einem reduzierten Stundenplan und verkleinerten Klassen sollen vom 18. Mai an alle Grundschüler wieder am Unterricht teilnehmen
Friseure sind seit Montag geöffent, ebenso der Zoo, Museen, Gedenkstätten, Volkshochschulen, Fahrschulen sowie Kosmetik-Studios
Einzelhandel darf ab 13. Mai unabhängig von der Größe wieder öffnen
Restaurants sollen am 11. Mai öffnen
Hamburg
Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten öffnen ab Mittwoch
Auch kontaktlose Einzelsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf sind wieder erlaubt
Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich treffen
Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen können stattfinden
Spielplätze werden ab dem 6. Mai von 7 bis 20 Uhr wieder geöffnet
Auch große Geschäfte sollen unter Auflagen wieder aufmachen
Die Gastronomiebranche soll noch im Mai wieder anlaufen können, die Außengastronomie wohl deutlich früher als die Innengastronomie
Hessen
Restaurants und Gaststätten sollen noch im Mai wieder öffnen dürfen
Seit 4. Mai können Spielplätze, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Tierparks und Zoos öffnen
Veranstaltungen in Hessen mit bis zu 100 Teilnehmern sollen unter Auflagen wieder zugelassen werden.
Friseure, Nagel- und Massagestudios ebenfalls, sofern durchgängig Mundschutz von Mitarbeitern und Kunden getragen wird
Ab 18. Mai soll für Viertklässler und viele Schüler an weiterführenden Schulen der Unterricht wieder beginnen
Treffen von Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten sind erlaubt
Mecklenburg-Vorpommern
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen vom 11. Mai an wieder öffnen
Spielplätze dürfen seit dem 1. Mai wieder genutzt werden
Besitzer von angemeldeten Zweitwohnungen dürfen seit dem 1. Mai wieder in ihre Wohnungen
Am 18. Mai sollen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen
Zum 25. Mai soll das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden
Seit dem 2. Mai dürfen Geschäfte unabhängig ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen
Friseur- und Gottesdienstbesuche sind seit 4. Mai wieder erlaubt
Gaststätten im Land sollen vom 9. Mai an von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen
Niedersachsen
Zoos, Spielplätze und Museen dürfen ab Mittwoch wieder öffnen
Freizeitsport wie Tennis ist mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern erlaubt
Gottesdienste aller Glaubensrichtungen werden erlaubt, allerdings gibt es Beschränkungen der Teilnehmerzahl
Ab 11. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten und Biergärten mit Auflagen aufmachen
800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte entfällt ab dem 11. Mai
Treffen von Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten sind erlaubt.
Besitzer von Zweitwohnungen dürfen sich dort wieder aufhalten, Dauercamper dürfen ihre Quartiere wieder nutzen
Fahrschulen dürfen den theoretischen Unterricht und die theoretischen Prüfungen unter Auflagen wieder aufnehmen
Nordrhein-Westfalen: Diese Lockerungen kommen
Ab dem 11. Mai sollen etwa Restaurants unter Auflagen wieder öffnen können, auch Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze dürfen wieder genutzt werden
Seit 1. Mai sind Gottesdienste mit Teilnehmerbegrenzung wieder gestattet
Museen, Galerien, Zoos und Ausstellungen öffnen ab 4. Mai wieder, ebenso Friseure und Fußpflege-Betriebe
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
Kleinere Konzerte unter freiem Himmel werden auch möglich
Ab dem 21. Mai sollen Touristen Hotels besuchen können
Ab Pfingsten sollen die Schwimmbäder öffnen
Ab 30. Mai soll es wieder Messen und Kongresse geben
Ein Fahrplan für die schrittweise Öffnung von Kitas wird diese Woche vorgelegt
Schulen sollen schrittweise den Unterricht aufnehmen - bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler zumindest zeitweise unterrichtet werden
Ab dem 10. Mai sind wieder Besuche in Alters- und Pflegeheimen erlaubt. Zwei Personen können zu Besuch kommen.
Rheinland-Pfalz
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Seit 4. Mai sind Friseure wieder geöffnet, ebenso Ladengeschäfte ohne Auflagen bezüglich ihrer Verkaufsfläche
Ab 11. Mai dürfen Museen und Galerien wieder aufmachen
Die Gastronomie kann am 13. Mai wieder öffnen, Hotels am 18. Mai
Gottesdienste und Spielplatzbesuche sind unter Einschränkungen seit 3. Mai wieder erlaubt
Künftig sollen sich die Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen
Seit dem 27. April müssen beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen Alltagsmasken getragen werden
In Alten- und Pflegeheimen ist das Besuchsverbot aufgehoben
Unterricht an Musikschulen ist wieder für maximal drei Personen inklusive Lehrkraft erlaubt - ausgenommen ist Gesangsunterricht
An den Schulen beginnt schrittweise für immer mehr Schüler wieder der Unterricht. An den Kitas wie auch an den Schulen war durchgehend für eine Notbetreuung von Kindern organisiert, deren Eltern arbeiten müssen. Auch die Kitas sollen stufenweise wieder öffnen
Kosmetik- und Nagelstudios oder andere "körpernahe Dienstleistungen" können am 13. Mai wieder öffnen
Saarland
Seit dem 4. Mai dürfen alle Geschäfte Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter Auflagen öffnen
Auch Friseure, Kosmetiker und Bildungsstätten dürfen öffnen
Erlaubt sind wieder Treffen mit Personen aus einem weiteren Haushalt
Die ersten rund 26.000 Schüler von Abschlussklassen gehen wieder zur Schule
Seit dem 27. März gilt eine Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen
Spätestens am 18. Mai öffnet die Gastronomie
Sachsen
Für die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildender Schulen, Oberschulen und Förderschulen beginnt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln am Mittwoch der Unterricht
Seit 4. Mai dürfen Sportvereine die Außensportanlagen wieder nutzen, jedoch muss ein Mindestabstand eingehalten werden
Spielplätze, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos sind ebenso seit 4. Mai wieder geöffnet
Kundgebungen und Gottesdienste sollen für bis zu 50 Personen erlaubt sein
Friseure dürfen öffnen - es gelten jedoch Hygieneauflagen
Größere Geschäfte dürfen öffnen, wenn sie ihre Verkaufsflächen etwa durch Absperren auf 800 Quadratmeter begrenzen
Möbelhäuser sind geöffnet
Sachsen-Anhalt
Die Gastronomie darf ab dem 22. Mai wieder öffnen
Seit 4. Mai darf man sich künftig mit bis zu fünf Personen statt nur zu zweit treffen
Gottesdienste sind wieder erlaubt
800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wurde gekippt - unter Auflagen dürfen alle Läden wieder aufmachen
Auch Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht
Ab 11. Mai ist das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen aufgehoben
Mehrere Klassenstufen sind bereits zurück in der Schule, am 6. Mai folgen auch die Gymnasiasten, die im kommenden Jahr ihre Prüfung ablegen
Ferienhäuser und -wohnungen dürfen vom 15. Mai an wieder an Einheimische vermietet werden
Schleswig-Holstein
Künftig dürfen sich mehrere Personen in der Öffentlichkeit treffen, wenn sie zwei Hausständen angehören
Seit 4. Mai haben Spielplätze, Museen und Friseure wieder geöffnet
Gottesdienste dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln besucht werden
Besitzer von Zweitwohnungen dürfen sich dort wieder aufhalten, ebenso ist Camping wieder erlaubt
Am 15. Mai wird die Grenze zu Dänemark wieder geöffnet
Besuche in Altenheimen sind erlaubt, jedoch unter bestimmten Regeln
Kontaktlose Einzelsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf sind wieder erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die 800-Quadratmeter-Grenze für viele Geschäfte bestätigt
Lockerungen in Gastronomie und Tourismus sind ab Mitte Mai geplant
Thüringen
Treffen von Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten sind erlaubt
Ab 13. Mai dürfen Campingplätze öffnen und Ferienwohnungen vermietet werden
Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen wieder öffnen
Ab dem 13. Mai sollen Gaststätten, Hotels, Touristen-Informationen, National- und Naturparks schrittweise öffnen
In Thüringen dürfen alle Geschäfte sowie Fahrschulen, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons wieder öffnen
Freizeitsport ohne Körperkontakt wird im Freien wieder erlaubt
Diese Corona-Regeln gelten weiterhin bundesweit
In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream.
Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.
Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich.
Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.
TVNOW-Doku: Was wir aus der Krise lernen
Das Corona-Virus hält Deutschland und den Rest der Welt weiter in Atem. Auf TVNOW finden Sie jetzt die neue Doku „Was wir aus der Krise lernen“.
Nach dem erfolgreichen ersten Teil der Doku "Stunde Null" gleichen die Autoren in der zweiten TVNOW-Doku "Stunde Null - Wettlauf mit dem Virus" die verschiedenen Maßnahmen einzelner Länder rund um den Globus mit den aktuellen Empfehlungen von Forschern ab.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Podcast "Wir und Corona".