Bürgergeld vom Jobcenter

Neue Regeln! Was Arbeitssuchende ab dem 1. Juli unbedingt beachten sollten

ARCHIV - 09.11.2022, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION - «Bürgergeld» ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen.  (zu dpa: «Bürgergeld vor dem Start - Was die umfangreiche Sozialreform bringt») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bürgergeld: Vereinbarungen zwischen Jobcentern und Beziehern ändern sich ab dem 1. Juli
jai nic, dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Bürgergeld gibt es ab 1. Juli mit neuen Abmachungen!
Wer Bürgergeld bezieht unterschreibt einen Vertrag mit dem Jobcenter. Darin steht, welchen Pflichten und Leistungen beide Seiten nachkommen müssen. Sechs Regeln sind dabei neu.

Bürgergeld: Aufgaben und Pflichten werden schriftlich festgehalten

Beide Seiten müssen am Schluss unterschreiben: der Bezieher des Bürgergeldes und der Ansprechpartner im Jobcenter. Das Musterbeispiel, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, ist bereits fertig und soll ab 1. Juli gang und gäbe werden. Es geht um Aufgaben und Pflichten. Beide Seiten sollen sich dem Entwurf nach auf langfristige Ziele, Zwischenziele und die nächsten Schritte einigen. Sie sollen die Jobsuche vereinfachen.

Die sogenannten Kooperationspläne müssten anders als bei Hartz IV auf den einzelnen Leistungsbezieher zugeschnitten und verständlich sein. Sie dürften zudem nicht in Floskeln formuliert werden, sagt FDP-Bürgergeldexperte Jens Teutrine dem RND.

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Neue Kooperationspläne mit sechs Kategorien

Dabei werden laut Entwurf sechs Punkte festgelegt.

  1. Das berufliche Ziel. Es geht um die angestrebte Arbeits- oder Ausbildungsstelle

  2. Das kurzfristige Zwischenziel. Hier heißt es: für das Kind einen Platz in der Kita finden

  3. Nächste konkrete Schritte, dazu zählt das Jobcenter laut Musterplan etwa die Teilnahme an einem Bewerbungstraining

  4. Was das Jobcenter für den Jobsuchenden tut – zum Beispiel die Bewerbungskosten übernehmen

  5. Weitere Unterstützungsmaßnahmen wie eine Migrationsberatung

  6. Weitere Anliegen

Künftig sollen die Punkte die Arbeit zwischen den Empfängern und Jobcentern erleichtern.„Der Kooperationsplan soll ein leicht verständlicher roter Faden auf dem Weg in Arbeit sein. Er beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam verbindlich festgelegten Schritte“, sagte Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Daniel Terzenbach, dem RND. „Einfache und verständliche Sprache ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

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Konsequenzen der Bürgergeld-Vereinbarung vorgesehen

Hält sich der Bezieher nicht an die Regeln, sollen Konsequenzen folgen – in Form von Rechtsfolgenbelehrungen und auch Sanktionen. Zur Unterstützung können Empfänger einen Berater an die Seite gestellt bekommen. Bei Konflikten sollen Schlichter vermitteln. (mtr)