Auftragsmord geht schief
Mädchen (14) sollte Familienvater töten: Ehefrau und zwei Söhne verurteilt
Eine Mutter und ihre beiden Söhne schmieden einen tödlichen Plan: Der Vater der Familie soll sterben, angeblich soll er gewalttätig sein. Mutter Reyhan P. und ihre zwei Söhne heuern eine 14-Jährige an, damit sie ihn ermordet. Doch der Plan geht schief. Heute (16.10.) fiel das Urteil.
Herne: Heimtückischer Plan geht nicht auf
Er soll gewalttägig gegenüber der Mutter gewesen sein, deswegen sollte der damals 54-jährige Familienvater sterben. Außerdem, so heißt es, soll er die Trennung von seiner Frau nicht akzeptiert haben. In der Nacht des 24.10.22 passiert es schließlich: Ein 14 Jahre altes Mädchen soll den Vater mit einer Machete töten.
Der kann sich wehren, überlebt den Angriff. Er verliert bei der Attacke einen Finger, der später in einer Not-OP angenäht werden kann. Bis heute ist der Vater psychisch mitgenommen, von dem heimtückischen Anschlag auf sein Leben. Schon zum Prozessauftakt im April dieses Jahres, erscheint er nicht vor Gericht. Und auch zur Urteilsverkündung ist er nicht anwesend.
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Das 14-jährige Mädchen wurde mittlerweile wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Und auch für die Mutter und ihre beiden Söhne wurde es heute eng: Die zwei 17 und 15 Jahre alten Söhne des Opfers erhielten wegen versuchten Mordes Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten. Die Ehefrau des Opfers wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft sowie ein Freund der Familie wegen Beihilfe zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
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Richter: Versöhnung des Vaters mit Mutter sollte verhindert werden
Die Richter sind davon überzeugt, dass die beiden Jugendlichen ihren Vater tot sehen wollten, um eine mögliche Versöhnung des Mannes mit ihrer Mutter zu verhindern. Die Ehefrau des Opfers soll von den Planungen ihrer Söhne gewusst haben, aber nicht eingeschritten sein. Das gleiche gilt aus Sicht der Richter für den ebenfalls verurteilten Freund der Familie. Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig. (xes, mit dpa)
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