25-Jähriger per Haftbefehl gesuchtMutmaßlicher Frauenwürger gefasst - Berliner Staatsanwaltschaft ließ ihn laufen

Eine Staatsanwältin ließ den Mann nach einem Würgeangriff laufen – dann soll er eine 23-Jährige vergewaltigt haben.
Jetzt hat die Polizei den 25-jährigen Verdächtigen in Berlin gefasst. Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei bekannt geben, konnte der Flüchtige am Dienstag gegen 20.20 Uhr festgenommen werden. Der Syrer soll eine Seniorin (78) an ihrer Haustür fast zu Tode gewürgt haben und kurze Zeit später überfiel er dann offenbar sein nächstes Opfer.
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25-Jähriger nach Würgeangriff auf freiem Fuß - dann soll er eine Frau vergewaltigt haben
Der 25-Jährige ist nach seinen mutmaßlichen Straftaten per Haftbefehl gesucht worden. Nun soll er dem Haftrichter vorgeführt werden. Hätte dieser Schritt schon viel früher passieren müssen?
Rückblick: Am 24. November soll der 25-Jährige, der in einem Flüchtlingsheim in Berlin-Moabit wohnt, an der Haustür einer Seniorin geklingelt haben. Die 78-Jährige öffnet dem Mann die Tür. Ruckartig soll er die Frau attackiert und in den Schwitzkasten genommen haben. Er würgt sie fast zu Tode, doch die Seniorin schrie um Hilfe, sodass im Haus lebende Verwandte zur Hilfe kamen. Sie sollen es geschafft haben, den 25-Jährigen mit vereinten Kräften von der 78-Jährigen wegzuzerren. Der Syrer soll daraufhin geflohen sein.
Die Polizei schafft es, den Flüchtigen zu schnappen – doch dann der Schock: Die Staatsanwaltschaft sieht keinen dringenden Tatverdacht und lässt den Mann laufen. Fatal, denn: Kurze Zeit später soll der 25-Jährige in seiner Flüchtlingsunterkunft eine 23-Jährige vergewaltigt haben. Auch hier eilten Bewohner der Frau zur Hilfe, und der Tatverdächtige ergriff die Flucht.
Im Video: Mann (24) durch Schüsse tödlich verletzt - Tatverdächtige auf freiem Fuß
Zunächst kein Haftbefehl für Würger - Jurist sieht darin einen Fehler
Auf Anfrage äußert sich die Staatsanwaltschaft zu den Vorfällen: „Der Beschuldigte war aufgrund des Angriffs auf die 78-Jährige vorläufig festgenommen und die Vorführung zum Zwecke des Erlasses eines Haftbefehls von der Polizei telefonisch angeregt worden“, heißt es in der Mitteilung. „Durch die Bereitschaftsstaatsanwältin wurde dies abgelehnt: In der Annahme einer nicht hinreichend gesicherten Identifizierung ging sie davon aus, dass bereits der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht nicht bestünde. Daher erfolgte die Freilassung des Beschuldigten.“
Ein Jurist sieht in dieser Entscheidung ein „punktuelles Ausfallen der Strafverfolgung“. Er ist der Meinung die Staatsanwaltschaft hätte einen Haftbefehl beantragen müssen. Die Seniorin lehnte eine medizinische Versorgung nach dem Angriff ab. Die 23-Jährige ist nach dem Übergriff im Krankenhaus behandelt worden. (amp)
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