Gesetzentwurf soll fertig sein
Keine Öl- und Gas-Heizungen mehr ab 2024 - DAS plant Robert Habeck jetzt
Klimafreundlich heizen ist das Ziel, das sich die Ampel-Koalition gesetzt hat, Wirtschaftsminister Robert Habeck treibt nun die Pläne offenbar weiter voran. Ein erster Gesetzentwurf soll laut einem Medienbericht bereits fertig sein und Anfang März im Kabinett besprochen werden. Sein Inhalt: Das baldige Aus für Öl- und Gas-Heizungen. Kritik kommt von der Opposition.
Nur noch Wärme, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird
Ab 2024 sollen nach den Plänen von Habeck der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen verboten werden, berichtet die „Bild“-Zeitung, der der Gesetzentwurf nach eigenen Angaben vorliegt. Heißt konkret: Ab 2024 sollen nur noch Heizungen verbaut werden, die Wärme aus „mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien“ erzeugen, also aus Fernwärme, Wärmepumpen und Biomasse-Kesseln. Ausnahmen solle es geben, wenn eine Heizung kaputt sei. Dann habe der Besitzer drei Jahre Zeit, die Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. In einem Referentenentwurf vom 15. Februar 2023, der auch RTL vorliegt, heißt es zu diesem Thema: „Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen – ist ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet.“
Neu ist der Plan, Gas- und Öl-Heizungen zu verbieten nicht. Das wurde bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Geplant war das allerdings für 2025. Doch es soll aufs Tempo gedrückt werden.
In einem Konzeptpapier von Juli 2022, das auf der Seite des Wirtschaftsministeriums zu finden ist, heißt es: „Im Koalitionsvertrag ist bereits eine entscheidende Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmebereich enthalten. Sie sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Regelung hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges eine neue Dringlichkeit erhalten, da mit einer ambitionierten Umsetzung dieser Vorgabe die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden kann.“ Daher habe die Regierungskoalition vereinbart, dass „jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium sagte auf Anfrage von RTL zum geplanten Gesetzentwurf: “Leaks kommentieren wir grundsätzlich nicht.“ Demnach gebe es aktuell noch keine finalen Entwürfe, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesbauministerium gemeinsam eine Novelle gerade erarbeiten. „Die Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht dem aktuellen Stand“, so die Sprecherin.
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Habeck verspricht staatliche Förderung für den Umstieg auf neue Heizungen
Jeder Hausbesitzer weiß: Der Austausch einer Heizung schmerzt empfindlich im Budget, ist eine nicht günstige Investition. Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht einen starken staatlichen Förderbedarf beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Vor gut einer Woche sagte er, die Förderung müsse so sein, dass Menschen auch mit kleinerem Geldbeutel nicht davon abgehalten würden, ein Haus zu sanieren, eine Wärmepumpe einzubauen oder den Gasbrenner rauszunehmen. Die Bundesregierung müsse finanziell die Möglichkeiten schaffen, dass man die Differenz zu einer Gasheizung, die günstiger sei, tragen könne - bis der Hochlauf da sei und die Technik günstiger geworden sei.
Das werde sich zwar auf der Strecke relativieren, so Habeck: „Aber am Anfang sehe ich einen starken Förderbedarf, damit die Notwendigkeit, klimaneutrale Wärme zu erzeugen, nicht zu sozialpolitischen Problemen führt.“
Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Es lohnt sich auf jeden Fall vor dem Austausch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums zu recherchieren. Bei der Sanierung eines Hauses werden demnach „Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen“ gefördert. „Als förderfähige Kosten können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl an Einzelmaßnahmen, angerechnet werden.“ Demnach würden 10 bis 45 Prozent bei Heizungen (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) gefördert. Außerdem gibt es auch Förderung zum Einbau von smarter Heizungstechnik oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie zum Beispiel dem hydraulischen Abgleich.
Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden. (eku, mit dpa)
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