Familie verzweifelt!
Geben sie jetzt auf? Archie Battersbees Eltern dürfen nicht vor UN-Gericht ziehen
Der verzweifelten Familie von Archie Battersbee wurde vom Berufungsgericht am Mittwoch (27. Juli 2022) die Erlaubnis verweigert, ihren tragischen Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzubringen. Das Gericht bestätigte zuvor eine Entscheidung des High Court, die lebenserhaltende Behandlung für den hirntoten zwölfjährigen Jungen einzustellen. Archie liegt seit dem 7. April in einem komatösen Zustand und wird seitdem mechanisch beatmet, nachdem er einen katastrophalen Hirnschaden erlitten hatte.
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Archie Batterbees Eltern wollten vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen
Archie Batterbees Eltern wollten das Urteil vor dem UN-Gericht anfechten, doch die Erlaubnis dazu wurde ihnen vom Berufungsgericht verwehrt. Die Eltern Hollie Dance und Paul Battersbee baten die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einzugreifen, um Archie am Leben zu erhalten, wie „The Sun“ aktuell berichtet.
Drei Richter des Berufungsgerichts hatten am Montag (25. Juli 2022) ein Urteil eines Richters des High Court bestätigt, das geurteilt hatte, dass die Ärzte die Behandlung von Archie rechtmäßig einstellen könnten. Doch Archies Eltern fügten sich dem Urteil nicht. Die Eltern argumentierten, dass der Richter, Herr Justice Hayden, nach der Anhörung Fehler gemacht habe.
Archie Battersbees Vater soll aus Krankenhaus entlassen worden sein
Den Berufungsrichtern wurde am Montag (25. Juli 2022) vor dem Urteilsspruch mitgeteilt, dass der Vater von Archie vor einem Gerichtssaal der „Royal Courts of Justice“ in London einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten habe. Aktuell berichtet „County Times“ jedoch, dass Paul Battersbee das Krankenhaus wieder verlassen hat.
Seinem Sohn Archie war drei Monate zuvor ein schlimmer Unfall im Haus der Familie in Essex passiert. Seine Familie glaubt bis heute, dass er möglicherweise an einer Social-Media-Challenge teilgenommen hat, bei der die Teilnehmer sich ersticken müssen, bevor sie das Bewusstsein wiedererlangen. (mjä)